Kategorien: News

Alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden

Für viele ist der Führerschein eine Herzensangelegenheit. Das alte Foto trägt viele Erinnerungen mit sich: Das erste Auto – die erste große Freiheit. Dennoch muss der Lappen ausgetauscht werden. Unter bestimmten Umständen sogar der EU-Führerschein in Scheckkarten-Format.

Bis 2033 müssten sollen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, ausgetauscht werden, egal ob das Dokument in Papierform oder als Scheckkarte vorliegt.

Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, bekam noch einen richtige „Lappen“ mit viel Papier. Danach kam zwar die erste Fahrerlaubnis in Scheckkartenformat mit dem EU-Führerschein. Beide hatten jedoch gemeinsam, dass sie bis zum Lebensende gültig sein sollten. Erst der neue EU-Führerschein, der 2013 eingeführt wurde, besitzt eine Ablauffrist von 15 Jahren. Der Ablauf ist nicht mit einer neuen Fahrprüfung oder einem Gesundheitstest verbunden, sondern lediglich mit einem Austausch des Dokuments bzw. der der Plastikkarte. Der Fahrberechtigte muss dazu lediglich einen neuen Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragen und dazu ein neues Passfoto sowie den alten Führerschein vorlegen.

Die EU-Führerscheine unterscheiden sich neben dem Format auch inhaltlich von den alten deutschen Führerscheinen. Sie enthalten verschieden Codes, die Aufschluss über Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben des Fahrzeugführers geben. Z.B. gibt die Schlüsselzahl 01 an, dass die Fahrerin oder Fahrer eine Sehhilfe benötigt. Achtung: Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, sind außerdem in die Fahrklassen 1 bis 5 eingeteilt, wohingegen der EU-Führerschein die Klassen A bis E sowie M, L und T/S beschreibt. Hier gibt es Feinheiten zu beachten: Die Klassen B und 3 berechtigen zwar beide einen Pkw zu fahren, sie unterscheiden sich jedoch in den detaillierten Beschränkungen. Mit Führerschein Klasse 3 durften Pkw bis 7,5 Tonnen gefahren werden, B berechtigt nur bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts. Auch dürfen Klasse-B-Inhaber aber nur noch Anhänger bis 750 Kilogramm ziehen, bzw. schwerere Anhänger nur dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und Anhänger insgesamt nicht über 3,5 Tonnen liegt. Jedoch erhalten die Besitzer des alten Führerscheins Bestandsrecht. D.h. Fahrer der Führerschein-Klasse 3, sind demnach zum Beispiel berechtigt, mit Fahrzeugen der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E zu fahren.

Etwas komplizierter wird es für Britinnen und Briten, die weiterhin in der EU fahren möchten, allerdings aus anderen Gründen. Groß-Britannien wird die EU voraussichtlich bis Ende März 2019 verlassen. Dann verliert der britische Führerschein seine Gültigkeit innerhalb der EU. Die Bürgerinnen und Bürger des Commonwealth brauchen dann zusätzlich zu ihrem heimischen Führerschein einen Internationalen Führerschein, um auf den Straßen der Europäischen Union fahren zu dürfen.

Social
Author
Stephan Heiermann