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Arbeitsrechtler warnt: Ungeimpften droht die Kündigung

In Sachsen droht der Lockdown für Ungeimpfte und in vielen anderen Bundesländern besteht bereits das 2G-Optionsmodell oder es wird geplant. Die Regelung hinterlässt ein Schlupfloch im Kündigungsschutz von Arbeitnehmern. Ungeimpfte müssen im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

“Ungeimpften droht mit 2G im Einzelhandel die Kündigung”, sagt ein Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei FPS gegenüber „Focus Online“. Benjamin Onnis ist Spezialist für Arbeitsrecht und stellte dem Portal Rede und Antwort über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen von 2G, wo also nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang zu bestimmten Orten erhalten – unter anderem im Einzelhandel. Die Händler dürfen dafür auf andere Beschränkungen verzichten, können also wieder mehr Kunden empfangen.

Onnis‘ Einschätzungen betreffen sowohl die 2G-Pflicht, wie sie jetzt in Sachsen Realität werden könnte als auch das 2G-Optionsmodell, das in mehreren Bundesländern bereits zur Anwendung kommt. In Hessen beispielsweise wurde der Lebensmittelhandel mit anderen Ladengeschäften gleichgestellt und darf 2G anwenden. Laut Onnis sei 2G für den Handel „grundsätzlich attraktiv“ und zulässig, denn „jeder kann selbst entscheiden, mit wem er Verträge schließt oder welche Kunden er reinlässt.“.

Doch wenn Einzelhändler sich entscheiden oder gar verpflichtet sind, nur noch Geimpfte oder Genesene in ihren Laden zulassen, dann gelte dies „natürlich auch für die Arbeitnehmer oder Dienstleister“, so der Anwalt. Das wiederum hat arbeitsrechtliche Konsequenzen. “Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer natürlich nicht zwingen, sich impfen zu lassen“, wenn jedoch nur noch Geimpfte den Laden betreten dürfen, kann er seinen Arbeitnehmer möglicherweise nicht mehr beschäftigen. Das wiederum kann als Kündigungsgrund dienen, wenn der Arbeitgeber keine Ausweichbeschäftigung findet, wie beispielsweise Büro- oder Lagerarbeit ohne Kundenkontakt.

Unklar bleibt allerdings die Datenschutzlage. Theoretisch sind Arbeitnehmer nämlich berechtigt, die Auskunft über Gesundheitsdaten zu verweigern. Auf der anderen Seite darf ein Ladenbesitzer an der Tür nach dem Impfpass fragen, bevor er überhaupt jemanden hineinlässt. Kunden können sich nicht dagegen wehren, betont der Anwalt. Denn sie haben formal kein Recht, einzuklagen, dass ein bestimmter Vertragspartner sie akzeptieren oder ein Ladengeschäft sie hereinlassen muss.

Ob der Arbeitgeber allerdings seine Mitarbeiter nach dem Impfstatus fragen darf, ist „nicht durch den Gesetzgeber geregelt worden“, bedauert Onnis. Mit Spannung darf man erwarten, wie dies ausgeht, wenn die ersten Streitfälle vor Gericht gehen.

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  • Ist aber keine Impfpflicht durch die Hintertür, wenn den Leuten die Existenzgrundlage entzogen wird, oder?
    Immer noch einen kleinen Schritt weiter. Man muss die Menschen langsam an die Einschränkungen gewöhnen. Ist wie mit dem Frosch im Kochtopf. Langsam die Temperatur erhöhen...

  • Es wird endlich Zeit für einen AUFSTAND DER UNGEIMPFTEN! Frankreich und Italien sind uns weit voraus. Es wird ein Europa der Impfdiktatur kommen!

    • Ich an Ihrer Stelle würde mich behandeln lassen, vielleicht ist es noch nicht zu spät.
      Die Symptome sprechen für sich.

    • Bei Ihnen wirkt die Gehirnwäsche jedenfalls, wie kann man für solche Spaltung der Gesellschaft sein? Gute Voraussetzungen für totalitaristische Verhältnisse. Ein Wording wie in der DDR oder zu dunkleren Zeiten. Sie sollten sich was schämen.

    • Und du bist der Oberdepp!! Diktatur ist toll, oder? Eure "Freiheit" ist einen Scheißdreck wert! Das war erst der Anfang vom Ende! Das dicke Ende wird JEDEN treffen und dann wird das Geheule groß!

  • Die 2G Regellugen müssen zu erst durch den Landtg dann kommen sie von diskriminierten Kunden vor Gericht, auch Verfassugnsgerichten.

    Das gleich noch Arbeitsgerichtsmäßig für den diskrimierten Arbeitnehmer.

    Dan kommen die M-Regel und H-Regeln ins Spiel.

    Gute Erfahrugen wurden mit dem Mundschutz gemacht. Nicht Fähnchen sondern FFP2 Masken.

    Ansonsten währen die Ärzte und Pfleger nicht mehr im Dienst. Das gilt auch für die Hygieneregeln.

    So mit hat man Altermntiven. 2G ist nicht zwingend nötig. Das werden Gerichte so entscheiden.

    Spannend ist auch, wenn die Geimpften dann Corona bekommen Covid-19 ausbilden, ausfallen. Dann wird man schnell auf, alle möglichen Arbeinehmer, auch die Ungeimpften zu rück greifen.

    Wer frei gestelt wird kann, im Mangel höhere Löhne aushandeln. Das sollten sich Arbeitgeber überlegen.

    Zu dem werden sich unter 2G, zu nehmend, die dann doch infizierten, in Quarantäne und im Krankenhaus einfinden.

    Spätestend dann wird vielleich der gesunde Menschenverstad, auch bei Politikern, sich ein finden.

  • Jetzt wird´s langsam krass, krasser, am krassesten!!! Aber vielleicht könnte es in Zukunft auch noch weitere Steigerungen geben?!

    Jedenfalls sind am Schluss die die Deppen, die nach der riesigen Kündigungswelle immer noch so deppet sind, und für alle anderen weiter arbeiten und sie finanzieren. Denn Frau Merkel oder Herr Scholz finanzieren jedenfalls nicht aus ihrem eigenen Geldbeutel, was dann folgt.

  • Es geht nicht um die nie dagewesene Pandemie , es geht nur um das Impfen Impfen Impfen . Was es damit auf sich hat , sollte jeder mal selbst in Erfahrung bringen .

  • Auf die Arbeitsgerichte würde eine regelrechte Klagewelle zurollen.
    Außerdem würde sich der Staat nur noch mehr Feinde machen, sollte er dies zulassen.
    Auf den Intensivstationen wächst aktuell wieder die Zahl ungeimpfter Coronapatienten. Das sollte Warnung genug sein. 🤨

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Sara Breitner