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Ausnahmeregelungen für Geimpfte in Sachsen-Anhalt

Wer aus einem Corona-Risikogebiet im Ausland nach Sachsen-Anhalt einreist, muss nicht zwangsläufig in Quarantäne. Geimpfte sind dort zum Beispiel von ausgenommen. Man beruft sich in dem Land auf die neue Musterquarantäneverordnung des Bundes. Doch diese ist noch gar nicht beschlossen worden.

Nicht mehr jeder Einreisende, der aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet zurückkehrt, muss künftig in Sachsen-Anhalt noch verpflichtend in Quarantäne. Ausnahmen gelten seit dem vergangenen Freitag für diejenigen Menschen, die einen Nachweis erbringen können, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise in das Bundesland eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben. Dies hat das Landessozialministerium im Magdeburg mitgeteilt.

Ausgenommen sind ebenfalls die Menschen, die nachweisen können, dass die mindestens vor drei Wochen und maximal vor sechs Monaten mit dem Virus infiziert waren. Dabei beruft sich Sachsen-Anhalt auf die neue Musterquarantäneverordnung des Bundes, die aber noch gar nicht verabschiedet worden ist, wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab.

Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte, dass diese Verordnung noch regierungsintern beraten wird. Auch inhaltlich wolle man diese Verordnung derzeit nicht kommentieren. Ein Sprecher aus dem Bundesinnenministerium, wo die Musterverordnung verantwortlich betreut wird, betonte auch die Haltung des Innenministers Horst Seehofer. Dieser hält es nicht für angemessen, „Privilegien“ für Geimpfte zu schaffen und es auch keine Impfpflicht durch die Hintertür geben solle.

Voraussichtlich wird die geplante Verordnung des Bundes für Reisen aus Risikogebieten Ausnahmen für den Lieferverkehr und auch Berufspendler enthalten. Dies hat am Montag der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, in Berlin gesagt. Details seien aber bislang noch nicht beschlossen worden.

In der deutschen Corona-Impfverordnung ist vorgesehen, dass in einem Impfpass oder einer anderweitigen Bescheinigung die Impfung dokumentiert wird. Es stellt sich allerdings die Frage, welche Nachweise bei einer Impfung im Ausland vorgelegt werden müssen.

Kritik aus Niedersachsen

Dieses Dokument wird in Sachsen-Anhalt nicht als Entwurf betrachtet, sondern schon als geltend hingenommen. Kritik an diesen Regelungen kam aus Niedersachsen. Das Bundesland erklärte dazu, dass es diese Ausnahmen derzeit nicht umsetzen wird.

Auf Anfrage teilte auch das Sozialministerium in Baden-Württemberg mit, dass es keine Ausnahmen der Quarantäneregeln für Reiserückkehrer mit einer Impfung geben wird. Es gebe einfach zu wenig Erfahrungswerte und Unklarheiten, ob die Geimpften nicht doch noch infektiös seien. Einzige Ausnahme ist in BaWü für die Personen vorgesehen, die im vergangenen halben Jahr eine Infektion überstanden hatten.

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Author
Stephan Heiermann