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Berlin und Brüssel streiten um Erstattungen bei Reiseabsagen

Wird wegen der Corona-Krise eine Reise abgesagt, so wird der gezahlte Preis zur Erstattung fällig. Nun gibt es Streit zwischen Berlin und Brüssel, ob auch ein Gutschein überreicht werden darf, auch wenn der Kunde sein Geld zurückverlangt.

Überlegungen der Bundesregierung, bei Reiseabsagen wegen der Corona-Pandemie die Verbraucherrechte zu beschränken, hat die EU-Kommission nun eine Absage erteilt. Gegenüber der Funke Mediengruppe sagte der EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, dass alle Entscheidungen der Mitgliedsstaaten konform mit dem Recht der EU sein müssten und diese auch durch die EU koordiniert werden müssten. Die Verbraucher haben gemäß dem EU-Recht die Wahl, zwischen einem Gutschein oder einer Erstattung des Reisepreises zu wählen.

Hingegen favorisiert die Bundesregierung eine verpflichtende Gutscheinlösung und will sich dementsprechend auch dafür stark machen. “Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die erste Einschätzung der Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung zur Kenntnis genommen”, so ein Ministeriumssprecher gegenüber dem “Handelsblatt”. Auf der europäischen Ebene will sich die Bundesregierung weiterhin für eine europarechtskonforme Lösung einsetzen. Dabei sollen die Interessen der Verbraucher in der jetzigen Situation angemessene Berücksichtigung finden.

Viele Länder längst mit eigenen Regelungen

Nach dem Willen der Bundesregierung solle nun die Verbraucher aber bei abgesagten Reisen einen Gutschein statt einer Erstattung von Geld erhalten. Befristet sein sollen die Gutscheine demnach bis Ende 2021. Der Veranstalter muss dem Kunden erst dann das Geld erstatten, wenn er den Gutschein bis dahin nicht eingelöst hat. Allerdings gilt bei Pauschalreisen das EU-Recht.

Nationale Regelungen haben nach früheren Angaben des Deutschen Reiseverbandes bislang zwölf EU-Staaten beschlossen oder solche auf den Weg gebracht. DRV-Präsident Norbert Fiebig sagte dazu: “Wenn viele Länder ihre jeweiligen Reiseindustrien durch nationale Gesetze schützen und andere nicht, können wir in Europa nicht mehr von fairen und vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen sprechen“.

Viele Reiseveranstalter warteten zuletzt erst einmal den Verlauf der Verhandlungen ab, auch wenn bei einer abgesagten Pauschalreise spätestens nach 14 Tagen die Erstattung verpflichtend ist. Mittlerweile haben mit der Rückzahlung aber die ersten Anbieter begonnen, so etwa Alltours und Schauinsland-Reisen. So begründete etwa Schauinsland-Reisen seine Entscheidung so, dass man sich entschieden haben, “dass wir die Geduld und das Verständnis unserer Kunden nicht länger auf die Probe stellen können”. Weitere Veranstalter, zu denen auch Tui und DER Touristik gehören, lassen inzwischen die Kunden wählen, ob sie einen Gutschein zuzüglich eines Bonus wollen oder die Rückzahlung des Reisepreises favorisieren. Allerdings ist dabei die Kulanz der Kunden ausschlaggebend.

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Sara Breitner