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Brutaler Sex-Täter aus Türkei: Abschiebung zur Abschreckung

Für den brutalen Vergewaltiger Ali B. war sein Opfer eine „Schlampe“. Das Gericht in Koblenz verweist ihn des Landes.

Der in der Türkei geborene Ali B. machte sich gemeinsam mit zwei Mittätern einer brutalen Vergewaltigung schuldig. Das Trio hatte ein 16-jähriges Mädchen betrunken gemacht und in eine Tiefgarage gelockt. Das Opfer wurde dort gemeinschaftlich vergewaltigt und dabei so schwer am Unterleib verletzt, dass mehrere Operationen notwendig waren. Nach der Tat ließen die Täter das Mädchen nackt und blutend im Parkhaus zurück.

Der inzwischen 26-jährige Ali B. saß deswegen bereits sechs Jahre im Gefängnis. Eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis wies der Rhein-Lahn-Kreis ab. Ali B. sollte abgeschoben werden. Der Verurteilte, der seit seinem achten Lebensjahr in Deutschland lebt, klagte dagegen. Doch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies seine Klage aus „generalpräventiven Gründen“, also zur Abschreckung anderer Männer mit vergleichbarem Frauenbild ab.

Archaisches Frauenbild nicht mit dem Grundrecht vereinbar
Das Opfer hatte ebenfalls türkischen bzw. kurdischen Migrationshintergrund, kleidete sich jedoch westlich-modern und war geschminkt. Für die Täter sei sie daher eine “Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe”, so hatten die im Zuge der Verhandlungen deutlich gemacht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sah darin bestätigt, dass Ali B. an einem „archaischen Frauenbild“ festhalten würde, „welches mit dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Verständnis von der Rolle der Geschlechter nicht in Einklang zu bringen sei.“ Weiter heißt es im Urteil, „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung“ sei nicht dem Grundrecht vereinbar. Danach seien “Männer und Frauen gleichberechtigt und die Würde des Menschen sei unantastbar, gleich ob es sich um Männer oder Frauen handele”.

Abschreckung
Richterin Dagmar Wünsch erläuterte, die Verweisung des Landes sei geeignet, Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken.

Die Türkei will Ali B. nicht haben
Gemäß Recherchen der Rhein-Zeitung weigere sich die Türkei bislang Ali B. aufzunehmen. Die zweifelte „die Identität beziehungsweise türkische Staatsangehörigkeit des Betroffenen an, obgleich er zweifelsfrei das Kind der Worms lebenden türkischen Mutter ist“.

Laut BILD-Zeitung wurde der zweite Vergewaltiger (heute 24) im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis, er hätte Schmiere gestanden.

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Author
Stephan Heiermann