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Bund-Länder-Runde: Unionsländer fordern weitere Nachbesserungen

Es ist so gut wie beschlossen, die Restriktionen auf Grund der Corona-Pandemie sollen bald fallen. Darin sind sich sowohl der Bund als auch die Länder einig. Allerdings gibt es noch Klärungsbedarf von Seiten der Union. Dies betrifft insbesondere das mögliche Impfregister und den Genesenenstatus.

Am heutigen Tage findet die nächste Bund-Länder-Runde statt. Kurz vor dem Beginn haben die Bundesländer, in denen die Union regiert, noch Verbesserungen der Beschlussvorlage angemeldet. Grundsätzlich werden aber die Lockerungen nach dem Drei-Stufen-Plan sowie die geplante Aufhebung der Beschränkungen durch die Union mitgetragen.

Die inzwischen überarbeitete Vorlage dringen die Länder, die nicht an der Regierung beteiligt sind, darauf, dass es auf jeden Fall ein Impfregister geben soll und weitere Anpassungen des Genesenenstatus vorgenommen werden sollen. Ebenso soll es einen Passus geben, der besagt, dass auf die Situation im Gesundheitswesen geschaut werden soll, wenn ab dem 20. März alle Maßnahmen, ausgenommen von niedrigschwelligen Basisschuttmaßnahmen, etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske, entfallen.

Das Impfregister ist das wichtigste Anliegen der Union. Dieses wird gleich an zwei Stellen in dem überarbeiteten Papier angesprochen. In dem enthaltenen Passus zum effizienten Monitoring der Indikatoren für ein Frühwarnsystem solle nach Meinung der CDU und CSU festgehalten werden, dass eine systematische Datenerfassung der erfolgten Impfungen erforderlich sei. Verwiesen wird dabei auf eine Ende Januar vom Expertenrat des Bundes erfolgt Stellungnahme. Auch wird noch einmal bekräftigt, dass es bei der Einführung der Impfpflicht auch ein Impfregister geben müsste.

Auch wird auf das in den letzten Wochen heiß diskutierte Thema des Genesenenstatus eingegangen. So halten die Länder „eine Verlängerung des Genesenenstatus auf sechs Monate bzw. auf neun Monate für doppelt Geimpfte für nötig”. Die derzeit geltenden Regelungen würden mit dieser Entscheidung um jeweils drei Monate verlängert werden. Der Bundesrat solle dann auch in Zukunft mitentscheiden können, ob etwaige Änderungen angebracht sind.

Zum Schluss schlägt die Union noch vor, dass es vor der finalen Öffnung zum 20. März am 9. März noch einmal eine Beratung aller Beteiligten geben solle.

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Author
Stephan Heiermann