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Bundesregierung ändert Arbeitszeitgesetz für systemrelevante Berufe

Nach übereinstimmende Medienberichten plant die Bundesregierung in der Corona-Krise eine Änderung der Arbeitszeiten. Bestimmte systemrelevante Berufe sollen dann bis zu zwölf Stunden am Tag arbeiten dürfen. Dementsprechend wird das Arbeitsministerium das Arbeitsgesetz vorerst bis Ende Juni aufweichen. Damit soll „dieser außergewöhnliche Notfall“ mit diesen Arbeitskräften bewältigt werden.

Eine Änderung bzw. Abweichung vom derzeitigen Arbeitszeitgesetz plant die Bundesregierung für bestimmte systemrelevante Berufe. Dies erfolgt nach Medienberichten wegen der aktuellen Corona-Pandemie. Das „Handelsblatt“ schreibt dazu: “Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein”. Wie es heißt, beruft sich das Blatt dabei auf einen entsprechenden Entwurf aus dem Arbeitsministerium, dass zusammen mit dem Gesundheitsministerium diese Covid-19-Arbeitszeitverordnung erarbeitet hat.

Daraus geht hervor, dass in bestimmten Berufen die Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden pro Tag verlängert werden darf. Befristet ist diese Maßnahme vorerst bis Ende Juni. Dazu heißt es in dem Verordnungsentwurf einschränkend: “Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann”. Daraus ergibt sich auch, dass die täglichen Ruhezeiten auf neun Stunden statt elf Stunden reduziert werden können.

Betroffen sein sollen von dieser Regelung unter anderem die Beschäftigten, die in der Herstellung, der Verpackung aber auch beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs aber auch von Arzneimittel und Medizinprodukten. Doch geht die Verordnung noch weiter. So werden auch die Landwirtschaft, Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Unternehmen der Geld- und Warentransporte und auch Daten- und Netzwerkmanagmentfirmen genannt. Den Mitarbeitern dieser Branchen ist es zudem erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.

Unter anderem sollen diese Ausnahmen dazu beitragen, “die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sicherzustellen”.

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Author
Jerry Heiniken