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Bundesregierung bereit Shutdown vor

Gemeinsame Leitlinien zum Vorgehen gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus vereinbaren Bund und Länder derzeit. Läden sollen demnach geschlossen werden, Ausnahmen sind lediglich Supermärkte und Apotheken. Eingeschränkt geöffnet bleiben auch Restaurants.

Im Kampf gegen das Coronavirus haben nun die Bundesregierung und die Bundesländer Leitlinien beschlossen. Darin ist eine Schließung von vielen Geschäften vorgesehen. Allerdings bleiben Supermärkte und Läden, die zur Versorgung notwendig sind, bleiben demnach aber vorerst geöffnet, wie die Bundesregierung mitteilte.

Aus Regierungskreisen heißt es zwar, es handele sich dabei nicht um einen sogenannten Shutdown. Jedoch wird es wohl zu einer massiven Minimierung des öffentlichen Lebens kommen. Für die Umsetzung sind dann hingegen die Länder verantwortlich.

Es wird in diesen Leitlinien empfohlen, alle Läden zu schließen. Ausgenommen davon sind Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Frisöre, Reinigungen, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Ebenso bleiben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens davon verschont.

Für all das soll unter anderem auch das Sonntagsverkaufsverbot ausgesetzt werden. Die Einrichtungen dürfen unter Hygieneauflagen, Zutrittssteuerung und einer Vermeidung von Warteschlangen öffnen.

Restaurantschließungen um 18 Uhr

Die Öffnungszeiten der Restaurants werden frühestens ab 6 Uhr sein und um 18 Uhr spätestens beendet sein. Es gelten hier, wie auch für Messen und Hotels Abstandsregelungen für die Tische. Auch werden die Besucherzahlen reglementiert und erweiterte Hygienemaßnahmen sind zu treffen. Nach diesen Empfehlungen sollen auch Bars, Clubs, Kneipen und Diskotheken sowie Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen geschlossen werden. Weiterhin müssen auch Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle zumachen. Es betrifft weiterhin öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Schlussendlich werden auch Spielplätze geschlossen. Einige Bundesländer haben diese Maßnahmen bereits beschlossen gehabt.
Ausgenommen von diesen Maßnahmen sind den Leitlinien zufolge Dienstleister und Handwerker. Diese dürfen weiterarbeiten. Nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht touristischen Zwecken dürfen dann noch Übernachtungsangebote genutzt werden.

Treffen von Vereinen und sonstiger Sport- und Freizeiteinrichtungen aber auch das Angebot öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, darunter Volkshochschulen und Musikschulen fallen unter das Verbot. Ebenso werden alle Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Treffen anderer Glaubensgemeinschaften verboten. Neue Besuchsregeln für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen kommen ebenso zum Tragen, wie eine Betretungsverbot in den genannten Einrichtungen sowie Unis, Schulen und Kindergärten für Personen die aus Risikogebieten einreisen.

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Author
Sara Breitner