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Corona-Impfschäden: Wofür und wann der Staat zahlt

Die Nebenwirkungen von Millionen Corona-Impfdosen führten zum Teil zum Tod und sind jetzt Gegenstand von Entschädigungsleistungen im Freistaat Sachsen.  

Bis Ende Mai wurden 7.291.443 Corona-Impfdosen in Sachsen verspritzt, von denen einige sogar zum Tod führten. Aber auch die Nebenwirkungen waren zum Teil so stark, dass inzwischen 233 Entschädigungsanträge zu Corona-Impfungen in Sachsen vorliegen. 

Laut Sachsens Gesundheitsministerium Petra Köpping wurden bisher Impfschäden in neun Fällen anerkannt. Vor allem in Fällen von Thrombose, dem Tod des Vaters oder einer Herzmuskelentzündung. Von den vorliegenden Anträgen wurden 71 abgelehnt.

Im Falle der Anerkennung eines Impfschadens zahlt der Freistaat Sachsen ein Bestattungsgeld bis zu 5.640 Euro. Alternativ werden die Kosten für die Heilbehandlung übernommen. In diesem Fall geht das Geld direkt an die Krankenkasse. 

„Eine Rentenzahlung ist möglich“, gibt das sächsische Ministerium gegenüber der BILD Auskunft. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Impfschädigung. Für das laufende Jahr hat der Freistaat Sachsen rund 4,25 Mio. Euro “für Versorgungsbezüge nach Infektionsschutzgesetz” beiseite gelegt. Der Gesamtbetrag wird auch auf Impfschädigungen, die  auch Nicht-Corona-Impfungen betreffen.

Beantragen kann man die Entschädigungen auf den Webseiten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen

Grundlage für die Entschädigungszahlung ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 60 und das Bundesversorgungsgesetz (BVG). Demnach kann man auch in den anderen Bundesländern einen Antrag auf Entschädigung stellen. 

Voraussetzung ist immer, dass die Impfung öffentlich empfohlen (Corona-Impfung) oder gesetzlich angeordnet (Masern-Impfung für medizinisches Personal) war und die Schädigung seit mindestens. 6 Monaten anhält. 

Um den Antrag zu stellen, muss man das Antragsformular und eine Impfbescheinigung einreichen. 

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Author
Stephan Heiermann