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Deutscher zu 10 Jahren Mallorca-Verbot verurteilt

In einem spanischen Einkaufszentrum filmte ein 52-Jähriger einem 14 Jahre alten Mädchen unter den Rock. Dabei wird er vom Sicherheitspersonal erwischt. Zunächst hatte ihn ein Richter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, doch ist diese nun in ein Einreiseverbot umgewandelt worden.

Auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca hat ein 52 Jahre alter Mann aus Deutschland heimlich einer Minderjährigen unter den Rock gefilmt. Offenbar wollte er das Filmmaterial später im Internet veröffentlichen. Nun hat dies aber Konsequenzen für ihn. Wegen des sogenannten Upskirtings darf er nun für die nächsten zehn Jahre nicht mehr nach Spanien reisen.

Der Deutsche war von einem Richter in Palma zuerst zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden, wie die Regionalzeitung „Diario de Mallorca“ unter Berufung auf die örtliche Justiz berichtet hat. Nun ist diese Strafe aber in ein zehnjähriges Einreiseverbot umgewandelt worden. Daneben muss der Verurteilte auch noch eine Geldstrafe von 4.860 Euro und dem Opfer eine Entschädigung von 1.000 Euro zahlen.

Der Mann hatte mit versteckten Kameras und anderen Hilfsmitteln auch anderen Frauen unter den Rock gefilmt. Bei seiner Festnahme hatte der Mann den Ermittlern die Aufnahmen gezeigt. Allerdings gelang es der Polizei aber nicht, weitere Betroffene zu ermitteln. Bekannt ist nicht, aus welcher Region in Deutschland der Mann stammt. Ebenso ist die Frage offengeblieben, ob er zur Tatzeit auf der Insel lebte oder nur als Tourist anwesend war.

Hat angegeben Youtuber zu sein

Per Videokonferenz hat der geständige Mann aus Deutschland an dem Verfahren teilgenommen. Das Urteil hat er akzeptiert. Die Tat selbst liegt schon eine Weile zurück. Den Angaben zufolge hatte das Sicherheitspersonal eines Einkaufszentrums in der mallorquinischen Hauptstadt den Mann im September 2019 dabei erwischt, wie er mit seinem Handy heimlich einem 14 Jahre alten Mädchen unter den Rock filmte.

Gegenüber der Polizei gab er bei seiner Festnahme an, dass er ein Youtuber sei und im Netz Aufnahmen von heimlich gefilmten Frauen und Mädchen veröffentliche. In Palma war er damals zwei Tage in Polizeigewahrsam genommen worden. Doch vor dem Prozessbeginn durfte er aber in seine Heimat zurückfliegen. Vier Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft für den Deutschen gefordert.

In Deutschland war noch bis vor kurzen das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting genannt) oder in den Ausschnitt noch keine Straftat. Erst im September des vergangenen Jahres billigte der Bundesrat eine Verschärfung des Gesetzes. Nun können sowohl die Herstellung als auch die Weiterverbreitung solcher Aufnahme mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

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Sara Breitner