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Deutschland muss vor Gericht – wegen Lethargie und Ignoranz

Jahrelang stritt man sich über die schmutzige Luft in Deutschland, nun muss sich die Bundesrepublik Deutschland und fünf weitere Länder vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.

Es stinkt in Dutzenden Städten Deutschlands, die Luftqualität hat drastisch abgenommen und die EU-Kommission will Deutschland, Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien und sogar, das kurz vor dem Brexit stehende Großbritannien verklagen. Alle sechs Länder hätten es versäumt sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen, so der Umweltkommissar Karmenu Vella. Ferner ermahnte der EU-Kommissar die deutsche Bundesregierung wegen derer Antwort auf den Dieselskandal bei der Firma Volkswagen.

Seit 2010 gelten für alle EU-Staaten verbindliche EU-Grenzwert für Stickoxide. Die Klage aus Brüssel basiert auf der Missachtung dieser Werte. In 66 deutschen Städten wurden die Grenzwerte 2017 überschritten. In 20 Kommunen wurde der Wert sogar sehr deutlich überschritten. Vor allem Dieselautos tragen zur der minderen Luftqualität bei, nach dem Dieselskandal wurde bekannt, dass die Autos viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in den Tests. Jahrelang wurden aber vermehrt Dieselautos verkauft, eben wegen der umweltfreundlicheren Werte.

Die Klage kommt allerdings nicht überraschend. Seit 2015 hatte die EU-Kommission die sechs Länder immer wieder ermahnt. Trotz eines “Sofortprogramms für saubere Luft” und dem Versprechen der Autoindustrie die Schadstoffemissionen bei Dieselautos um 25 bis 30 Prozent zu drücken, konnte der Grenzwert nicht eingehalten werden.

Ganz nach dem Motto “Wer nicht hören will, muss fühlen” drohen Deutschland Zwangsgelder. Die EU-Kommission wirft der Bundesrepublik Deutschland “massive Versäumnisse im Abgasskandal” vor. Die Vorwürfe wiegen schwer. Zum einen hätte die Bundesregierung Volkswagen für die Manipulation der Schadstoffwerte nicht bestraft und auch nicht die Autohersteller richtig überwacht.

Die EU-Vorschriften für die Typengenehmigung von Fahrzeugen sei in Deutschland, Italien, Luxemburg und Großbritannien oft missachtet worden. Das EU-Recht besagt, dass “wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme vorhanden sein müssen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen”.

Kurzfristig gibt es de facto nur zwei Möglichkeiten. Die erste wäre eine Nachrüstung der Dieselautos – aber auf Kosten der Hersteller oder Fahrverbote. Seit Februar sind Fahrverbote in Städten erlaubt, sofern sie verhältnismäßig sind.

Ein weiterer Vorstoß der EU-Kommission ist auch die Lastwagen in die Pflicht zu nehmen. Der Grenzwert für den Ausstoß von Kohlendioxid bei schweren Lastfahrzeugen soll bis 2029 um 30 Prozent unter dem heutigen liegen.

Laut einer Studie der EU-Kommission gäbe es jährlich bis zu 400.000 “vorzeitige” Todesfälle bedingt durch schadstoffreiche Luft. Die Zahlen sind noch unter Experten umstritten.

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Sebastian Hahn