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Diese Änderungen planen Bund und Länder

Über das weitere Vorgehen in der aktuellen Corona-Pandemie wird derzeit zwischen Bund und Länder im Kanzleramt beraten. Aus ersten Details geht hervor, dass künftig Großveranstaltungen unter Umständen wieder stattfinden könnten.

Zahlreiche Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus sollen verlängert und teilweise auch verschärft werden, so die Planungen des Bundes und der Länder. Derzeit solle es keine weiteren Öffnungsschritte geben. Es sei momentan „nicht zu rechtfertigen“. Allerdings solle es davon Ausnahmen geben. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt für das Treffen zwischen Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder vor.

Großveranstaltungen: Bis zum 31. Dezember solle das Verbot von Großveranstaltungen verlängert werden. Dabei werden diese explizit als Volksfeste, Sportgroßveranstaltungen mit Zuschauer, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen definiert. Sollte es in einzelnen Regionen binnen sieben Tagen weniger als 15 Neuinfektionen geben, dann könnten Ausnahmen gemacht werden. Doch müssen in dieser Situation sichergestellt sein, dass Teilnehmer “ausschließlich aus dieser Region bzw. aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Inzidenzen kommen”.

Fußball: In den Begriff „größere Sportveranstaltungen“ dürften auch Fußballspiele eingeschlossen sein. Es ist davon auszugehen, dass sowohl Fußball als auch andere Sportarten in Deutschland ohne Zuschauer auskommen müssen.

Familienfeiern: Der Teilnehmerkreis an Veranstaltungen in privat genutzten Räumen oder Grundstücken soll dem derzeitigen Stand nach auf maximal 25 Personen beschränkt werden. Darüber hinaus sollen private Veranstaltungen und Feiern außerhalb dieses Bereiches mit maximal 50 Teilnehmern erlaubt sein.

Reiserückkehrer: Mit dem Ende der Sommerferien am 15. September endet auch die Möglichkeit für Reiserückkehrern aus Nicht-Risiko-Gebieten, sich kostenlos testen zu lassen. Zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet sind aber weiterhin alle Rückkehrer aus Risikogebieten. Sie müssen sich nach der Einreise unverzüglich und auf direktem Wege in ihre Wohnung begeben und sich dort ständig isolieren.

Bußgelder: Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht künftig generell mit mindestens 50 Euro Bußgeld belegt werden. In der Beschlussvorlage heißt es dazu: “Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen”.

Kinderkrankentagegeld: Das Kinderkrankentagegeld soll nach Merkels Wunsch so geregelt werden, dass pro gesetzlich versichertem Elternteil fünf zusätzliche Tage in diesem Jahr gewährt werden. Zehn zusätzliche Tage sollen es bei der Erkrankung eines Kindes bei Alleinerziehenden sein.

Schulbetrieb: “Für die breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese bundesweit vergleichbaren Maßstäben folgen”, so die Beschlussvorlage. “Deshalb wird die Kultusministerkonferenz gebeten, sich insbesondere in Hinblick auf die Maskenpflicht im Kontext des Schulbetriebes auf einheitliche Maßstäbe zu verständigen und dabei eine Differenzierung nach Regionen vorzunehmen.” Für Schulen, Schülerinnen und Schüler aber auch für das Lehrpersonal sollen die digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten verbessert werden. “Hierzu wird der Bund unter anderem mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen.”

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Alexander Grünstedt