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Diese Corona-Verordnung tritt heute in Kraft

Gemäß einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums können ab heute 27 Millionen Menschen aus den Corona-Risikogruppen kostenlose FFP2-Masken bei den lokalen Apotheken abholen. Die Maßnahme trat zum 15. Dezember 2020 in Kraft.

Zum heutigen Donnerstag stehen jeder Person aus den sogenannten Corona-Risikogruppen drei kostenlose FFP2-Masken zu. Die Schutzmasken können bis zum 6. Januar in allen deutschen Apotheken abgeholt werden. Um die „nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen” zu gewährleisten, genügt die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Dokuments, das den Anspruch bestätigt. Anspruchsberechtigt ist jede Person über 60 Jahre oder Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Wer selbst das Haus nicht verlassen möchte oder aus anderen Gründen nicht mobil ist, darf auch eine andere Person für die Abholung bevollmächtigen.

Zum 1. Januar können die Anspruchsberechtigten, mit einem Eigenanteil von vier Euro, weitere zwölf Masken erhalten. Die Krankenkassen werden zwei Coupons an Personen aus den Corona-Risikogruppen versenden. Diese Coupons werden jeweils zum Erhalt von sechs Masken berechtigen, wobei der Couponinhaber zwei Euro zu zahlen muss.

Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mahnte zu Besonnenheit bezüglich dieser Maßnahme. Es sei wichtig, dass die Menschen die FFP2-Maske nicht als „Freifahrtschein“ betrachten. „Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App”, sagte Schmidt.

FFP2-Masken sind mit Partikelfiltern ausgestattet, die Viren aus der ein- und ausgeatmeten Luft filtern sollen. Sie bieten einen höheren Schutz vor Infektionen als Alltagsmasken, aber keine 100 prozentige Sicherheit.

Auch bei der Verteilung sieht Schmidt Herausforderungen. Schon vor dem heutigen Stichtag appellierte der ABDA-Präsident zu Geduld. Wenn alle Patienten in den ersten Tagen zur Apotheke stürmten, könnten sich lange Warteschlangen bilden – was bei der aktuellen Infektionslage gerade vermieden werden sollte. Darüber hinaus sei es logistisch unmöglich, alle 27 Millionen Berechtigten sofort zu versorgen. „Die benötigten Masken werden auch erst nach und nach in die Apotheken geliefert”, erklärte Schmidt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich zynisch zu der Maskenvergabe auf Staatskosten: “Ganz besonders freuen werden sich jedoch die Apotheker über den warmen Geldregen vom Bundesgesundheitsminister”, hieß es in einer Stellungnahme. Es sei zwar gut, dass 27 Millionen Menschen sich mit FFP2-Masken schützen könnten, aber die dafür vorgesehenen 2,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt wären „besser angelegt für Schnelltests in der Altenpflege”, so die Stiftung.

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Martin Beier