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Diese empfindlichen Strafen drohen bei Regelverstoß gegen Corona-Maßnahmen

Auf Deutschlands Straßen herrscht gähnende Leere. Und bundesweit werden nun von der Politik zusätzliche einschneidende Maßnahmen im gemeinsamen Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Harte Strafen drohen nun denjenigen, die gegen diese neuen Regeln verstoßen.

Mit erweiterten und bislang beispiellosen drastischen Beschränkungen vollen der Bund und die Länder die weitere Ausbreitung von Covid-19 verlangsamen. Für zunächst zwei Wochen werden Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Davon ausgenommen sind Angehörige, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Alle Restaurants, die nicht für die Lieferung von Speisen für zu Hause geeignet sind, müssen schließen. Ebenso sind alle Frisörläden zu schließen. Auf einer gemeinsamen Telefonkonferenz haben sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf diese einschneidenden Maßnahmen geeinigt. Harte Strafen drohen den, die sich nicht an die Regeln halten.

Merkel verschärft die gemeinsamen Maßnahmen im Kampf gegen Corona

In dem gemeinsamen Papier von Bund und Länder heißt es dazu: “Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden”. Laut dem Beschluss werden die Bürger angehalten, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter in der Öffentlichkeit einzuhalten. Merkel ergänzte am Sonntagnachmittag noch: „Besser noch: zwei Meter“. Weiterhin erlaubt sind die Wege zur Arbeit, Notbetreuungen, Einkäufe und Arztbesuche, aber auch Teilnahmen an Sitzungen, erforderliche Termine und Prüfungen. Gleiches gilt für Hilfe von anderen, persönlicher Sport sowie Bewegung an der frischen Luft.

Bei Verstößen gegen Corona-Regeln drohen saftige Geldstrafen

Dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln handelt, machte die Kanzlerin eindringlich deutlich. Aber was passiert genau, wenn man gegen die Regeln verstößt? Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen sagte dazu, dass Strafen bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Eine „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“ gelte nach Aussage von Laschet.

Auch das für ganz Deutschland geltende Infektionsschutzgesetz beinhalte Gleiches. Ordnungswidrigkeiten sind mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro zu bewehren, heißt es dort.

Haftstrafen drohen bei diesen Vergehen

Bei schweren Vergehen drohen sogar Haftstrafen. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren können im schlimmsten Fall verhängt werden. Jedoch wird in diesem Fall zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer öffentlich in einer Gruppe angetroffen wird. Nach Informationen der „Bild“ begeht hingegen eine Straftat, wer folgendes macht:

• “Verstöße gegen das berufliche Tätigkeitsverbot”
• “Verstöße gegen eine Quarantäne-Anordnung”
• “Verstöße gegen behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, der Untersagung oder Beschränkung von Großveranstaltungen vorsätzliche Verstöße gegen die Meldepflichten”

Diese Strafen können bei Vorsatz verhängt werden. Aber auch bei fahrlässigen Verstößen können Haftstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden.

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Author
Stephan Heiermann