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Diese Kreise halten die Obergrenze mit Neuinfektionen nicht ein

Auf weitere Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt. Ein Notfallmechanismus soll jedoch verhindern, dass weitere unkontrollierte Corona-Ausbrüche folgen. Bei einem zu starken Anstieg der Neuinfektionen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt werden die jeweiligen Bundesländer sicherstellen, dass strenge Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden. Als Obergrenze gilt daher künftig maximal 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Zuletzt sind die Neuinfektionen bundesweit deutlich zurückgegangen. Nur rund 7.500 Neuinfektionen hat es während der vergangenen sieben Tag deutschlandweit gegeben. Das entspricht 9 Infektionen auf 100.000 Einwohner. Derzeit halten nahezu alle Städte und Landkreise diese Obergrenze ein.

Einstufung auch von Datenquelle abhängig

In ihrer Erklärung sprach die Kanzlerin von nur einem Landkreis, der im Moment dieses Kriterium nicht einhält. Sie ließ aber offen, auf welche Daten sie sich dabei bezog. Es ist davon auszugehen, dass sie die Zahlen des Robert-Koch-Instituts von Dienstag heranzog, wonach lediglich im thüringischen Landkreis Greiz mehr Fälle gemeldet wurden.

Allerdings sind die Daten des RKI immer ein wenig älter als das tatsächliche Infektionsgeschehen. Der Verzug liegt darin bedingt, dass die Gesundheitsämter ihre Zahlen den Landesbehörden melden und diese dann die Daten erst an das RKI weiterleiten. Für den Notfallmechanismus sind daher die Zahlen der Behörden vor Ort entscheidender. Eine fortlaufende Zusammenfassung gibt es über das Crowdsourcing-Projekt des Thinktanks Risklayer und dem Centers for Disaster Management and Risk Reduction Technology (CEDIM). Diese tragen die Zahlen der Landkreise und Städte zusammen.

Daraus ergibt sich, dass auch die Stadt Rosenheim, der Landkreis Traunstein und der Zollernalbkreis oberhalb der Grenze liegen.

Lokale Begrenzung der Maßnahmen

Der Notfallmechanismus soll eine zweite Infektionswelle verhindern. Merkel sagte in ihrer Erklärung: “Wenn regionale Infektionsherde auftreten, muss man direkt besondere Maßnahmen wieder einsetzen können”. Begrenzt bleiben könnten diese allerdings, wenn sich das Infektionsgeschehen auf einen spezifischen Ort, zum Beispiel ein Krankenhaus oder Pflegeheim, beschränken lässt. Verschärft werden sollen die Maßnahmen in einem gesamten Gebiet aber dann, wenn an unterschiedlichen Orten neue Fälle auftreten und die Infektionsketten unklar sind.

Den Beschlüssen sind heftige Diskussionen über die Obergrenze zwischen den Regierungschefs vorausgegangen. Speziell die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin wollten diese nicht akzeptieren. Schlussendlich setzte sich Merkel mit ihrem Vorschlag durch. Die weitreichenden Lockerungen bringen die Gefahr mit sich, dass durch eine dynamische Entwicklung sich die Pandemie wieder ausbreite. Ab einer gewissen Relevanz auf regional hohe Neuinfektionen müssten dann umgehend Beschränkungen eingeführt werden.

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Sara Breitner