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Diese Verschärfung der Einreisbestimmungen gilt seit heute

Ab sofort soll verhindert werden, dass Corona-Infekte aus dem Ausland sich in Deutschland verbreiten. Dazu muss seit heute Nacht jeder, der mit dem Flugzeug nach Deutschland reist, schon vor Abflug einen Coronatest machen. Das sind die Details der neuen Regelung.

Um Mitternacht trat die Aktualisierung der Corona-Einreiseverordnung in Kraft. Fluggäste, die nach Deutschland reisen, müssen seit Dienstag 0:00 Uhr einen neuen negativen Coronatest vorweisen. Der Test muss vor Abflug stattfinden und wer ihn verweigert, darf nicht an Bord einer Maschine Richtung Deutschland. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.

Ziel der Maßnahme ist es, neue Ausbrüche durch Reisende zu verhindern. Außerdem sollen Fluggäste dadurch besser davor geschützt werden, sich nicht an Bord mit dem Coronavirus zu infizieren.

Das sind die Details zur neuen Regelung:
• Der Test muss noch im Abflugland vor dem Boarding gemacht werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der Test findet an den dafür zugelassenen Stellen im Ausland statt. Zugelassen ist ein PCR-Labortests oder ein Schnelltest mit bestimmten Mindestanforderungen. Viele Fluggesellschaften erklärten sich bereit, ebenfalls Tests durchzuführen.
• Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf Papier auf Deutsch, Englisch oder Französisch bescheinigt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, das Vorhandensein und die Richtigkeit der Bescheinigung zu kontrollieren.
• Die Testpflicht gilt für alle Flugreisenden oder Reiserückkehrer unabhängig von der bestehenden Infektionslage im Abflugland. Sie ist jedoch auf Flugreisen beschränkt. Für Reisende auf dem Landweg greift die neue Regelung nicht. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter fünf Jahren sowie Crew-Mitglieder des Flugzeugs.
• Die Kosten für den Test trägt der Fluggast selbst.
• Wer bei dem Test ein positives Ergebnis erhält, muss sich gemäß den nationalen Bestimmungen in Quarantäne begeben. Die Kosten fallen in der Regel dem Fluggast zur Last.
• Niemand wird gezwungen, sich einem Test zu unterziehen, aber wer den Test verweigert, darf kein Flugzeug nach Deutschland betreten.

Die bereits geltenden Quarantäneregelungen und Testpflichten für Risikogebiete, Hochrisikogebiete, Virusvariantengebiete bleiben bestehen:

• Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise einen Coronatest vorlegen.
• Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet oder aus einem Virusvariantengebiet müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Darüber hinaus müssen sich Einreisende zehn Tage in Quarantäne begeben und ihr zuständiges Gesundheitsamt mittels der digitalen Einreiseanmeldung informieren.
• Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen außerdem die bestehenden Bedingungen in ihrem Bundesland und im Bundesland des Heimat-Flughafens beachten. Außerdem hat die Bundesregierung ein Beförderungsverbot für Einreisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – verhängt.

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Author
Alexander Grünstedt