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Einreisebeschränkungen sollen noch mindestens ein Jahr bestehen bleiben

Am Ende des Sommers, mit dem Ablauf des Septembers, läuft in Deutschland die epidemische Lage mit nationaler Tragweite aus. Zu diesem Zeitpunkt enden dann offiziell auch die Regelungen zu den Corona-Einreisebeschränkungen. Vorgeschrieben ist dies im Infektionsschutzgesetz der Bundesrepublik. Allerdings soll dies nun von der Koalition noch einmal geändert werden, die festgelegten Einreisebestimmungen sollen über den 30. September 2021 hinaus weitergelten.

In Deutschland sollen auch nach dem Ende der Corona-Pandemie Regelungen zu den bundesweiten Einreisebeschränkungen dem Grunde nach aufrechterhalten werden können. Unter Berufung auf Kreise der Großen Koalition berichtet unter anderem die „Welt am Sonntag“, dass die Union und auch die SPD planen, noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages eine dafür notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzunehmen.

So sagte unter anderem der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner: „Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht”. Dies würde im Falle der Umsetzung ein weiteres Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten und eine Pflicht zum Testen und zur Selbstisolierung bei der Einreise bedeuten.

Bislang sieht die aktuelle Fassung des Gesetzes vor, dass die momentanen Regelungen parallel zu der bis zum Ende September befristeten sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite auslaufen würden. Die Einreisebeschränkungen könnten mit der nun vorgesehenen Änderung im Infektionsschutzgesetz um bis zu zwölf Monate bis in das nächste Jahr hinein verlängert werden. Dazu sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke zur „Welt am Sonntag“: „Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen”.

Eine Verlängerung dieser Verordnungsermächtigung hält auch der SPD-Rechtsexperte Fechner für vertretbar. Er sagte: „Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich”. Er selbst sehe darin keine Missbrauchsgefahr, denn es handele sich bei den Einreisebestimmungen nicht um einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte.

Kommentare anzeigen

  • Ich wundere mich nur immer, wie trotz toller Einreisebeschränkungen die Virus-Varianten von A- dingsda ins Land kommen. Als die indische Mutation auftauchte, wurde aus Regierungskreisen großspurig verkündet, "wir haben Flüge von..und nach...gestoppt, uns kann hier nix passieren." Neuerdings ist die Delta-Variante auch hierzulande stramm im Vormarsch. Wer verarscht hier eigentlich wen ???

    • @ Elke Schroeder
      Das liegt u.a. daran, dass es an der Grenze zweierlei Menschen gibt: Einheimische und Migranten.
      Migranten werden bei weitem nicht so kontrolliert. Wenn sie überhaupt kontrolliert werden.

  • leider nicht für Migranten!
    Also gibt es doch zweierlei Menschenarten?

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Stephan Heiermann