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Fall Rebecca – Ist der Schwager bald wieder auf freiem Fuß

Seit mittlerweile drei Wochen wird Rebecca Reusch vermisst, die Polizei hat mehr als 1.200 Hinweise bekommen. Aber die entscheidende Spur zum Auffinden der 15-jährigen ist noch nicht dabei. Einzig der verdächtige Schwager könnte der Polizei behilflich sein, doch der schweigt beharrlich in den Verhören.

Kein Wort zu Rebecca, der Hotel-Koch schweigt zu allen Fragen der Ermittler. In der U-Haft sitzt er nun schon seit einer Woche, bald könnte er jedoch aus dem Gefängnis entlassen werden. Wie es scheint, hat die Polizei nichts belastendes gegen den Mann in der Hand. Mittels eines Haftprüfungstermins könnte ihn seine Anwältin aus der U-Haft holen.

Aber nach Informationen der “Bild” hat sie diesen bisher noch nicht beantragt. Schon mit Beginn der Untersuchungshaft des 27-jährigen hätte sie dazu die Möglichkeit gehabt. Dieser ist am 4. März aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Wird solch ein Termin beantragt, so entscheidet über den weiteren Verlauf der Haftrichter. Dabei stehen aktuell zwei Optionen zur Verfügung. Erstens die Verlängerung des Haftbefehls – oder dieser wird aufgehoben und der Mann kommt aus Mangel an Beweisen frei.

Normalerweise wird eine Haftprüfung innerhalb einer Woche beantragt. Die Berliner Fachanwältin für Strafrecht, Manuela Sissy Brucker sagte dazu: “Solche Anträge sind eilbedürftig, es muss unverzüglich gehandelt werden.” Innerhalb von 2 Wochen muss dem Gesetz nach eine Prüfung erfolgen.

Warum beantragte die Anwältin keinen Haftprüfungstermin

“Ungewöhnlich” nannte Brucker dieses Vorgehen. “Jeder andere Strafverteidiger hätte das sofort getan. Zumal sie fast nichts gegen ihn in der Hand haben.” Insgesamt kann Florian R. bis zu 6 Monate in U-Haft bleiben, danach muss er angeklagt oder der freigelassen werden.

Neuer Haftbefehl möglich

Doch auch eine Entlassung aus Mangel an Beweisen heißt nicht das Ende der Ermittlungen. Es kann jederzeit ein neuer Haftbefehl gegen Florian R. ausgestellt werden. Dies ginge zum einen, wenn die Staatsanwaltschaft, wie schon nach der ersten Verhaftung, erneut Beschwerde einlegen würde. Sollte der Haftrichter die Beweislage wieder so bewerten, kann ihm ein neuer Haftbefehl verkündet werden. Sollten sich aus den Ermittlungen neue Untersuchungsergebnisse ergeben, so kann er ebenfalls erneut in Untersuchungshaft kommen.

Anklage auch ohne Leiche möglich

Dem Hauptverdächtigen könnte sogar eine Anklage ohne Leiche drohen. Der Strafrechtler Hans Lilie aus Halle an der Saale sagt, das es für eine Anklage nicht zwangsläufig eine Leiche benötigt. Allerdings erhöht dies den Druck auf die Ermittler, Beweise zu finden. “Es gibt einige Fälle, in denen Personen verurteilt worden sind und in denen das Opfer nie gefunden wurde“, sagte Lilie. „In diesen Fällen hat die Indizienkette aber ausgereicht, dass bei dem Richter die Gewissheit bestanden hat, dass ein bestimmtes Tatgeschehen zum Tod des Opfers geführt hat.“

Am Ende entscheidet das Gericht, wie die Beweise und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen zu bewerten sind, wenn keine Leiche gefunden wird.

Wird es eine neue Suchaktion nach Rebecca geben

Nach Beendigung der dreitägigen Suchaktion in einem Brandenburger Wald will die Polizei die bis dahin eingegangenen Hinweise auswerten und im Anschluss festlegen, ob es weitere Suchaktionen geben wird. Mittlerweile ist die gesamte 3. Mordkommission im Einsatz.

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Jerry Heiniken