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Finanztest-Warnung: Kfz-Versicherer tricksen Geschädigte aus

Bei Schadensabwick­lung nach einem Autounfall spricht die Kfz-Versicherung des Verursachers gerne mit dem Geschädigten. Stiftung Warentest warnt: Hier ist höchste Vorsicht geboten!

Stiftung Warentest rät Geschädigten, die ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden, sich direkt an einen Anwalt zu wenden. Das gilt auch für vermeintliche Bagatellschäden. Trifft den Geschädigten keine Schuld, fallen die Honorarkosten dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zur Last. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es in einem Fall sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Gespräche mit der gegnerischen Kfz-Versicherung sollten Geschädigte unbedingt Ihrem Anwalt überlassen. Denn die Versicherung, die zahlen muss, hat nur eines im Sinn: die Erstattung gering zu halten – auf Kosten des Geschädigten. Stiftung Warentest rät insbesondere vor „Bequemlichkeits-Versprechen“ der Versicherer. Diese werben gerne um die Oberhand im Verfahren mit Versprechen wie „Wir zahlen alles, übernehmen die komplette Abwicklung, ersparen Ihnen Stress.“ Dahinter steckt jedoch einzig das Ziel, die Erstattungen so gering wie möglich zu halten. Hat die Versicherung Gutachter und Werkstatt erst einmal in der Hand, kann sie bei allen Reparaturen und Schadensersatz-Leistungen sparen – meist auf Kosten des Geschädigten.

Typische Leistungskürzungen liegen z.B. in der Wahl der Werkstatt oder des Abschleppdienstes. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf einen schnelle und bedarfsgerechte Abwicklung und auf einen Abschleppdienst zur Heimwerkstatt, auch wenn diese 120 km vom Unfallort entfernt liegt.

Weiter sparen die Versicherer häufig bei den folgenden Zusatzleistungen:

  • Beilackierung, die den optischen Übergang zur neuen Farbe retuschiert
  • Haushaltsführungsschaden: Bei ernsten Verletzungen hat der Geschädigte Anspruch auf eine Unterstützung im Haushalt
  • den Kostenvoranschlag
  • Kleinteile gemäß Gutachten
  • Merkantiler Minderwert, das ist der Werteverlust den das Auto durch den Schaden erhält. Die Versicherung muss diesen ausgleichen.
  • Restwert bei Totalschadens gemäß Gutachten, auch wenn sich zu dem Preis kein Käufer findet
  • Verbringungskosten wie z.B. für den Transport zur Lackiererei

Keinesfalls sollten Geschädigte den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, sondern selbst einen beauftragen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn der Titel „Kfz-Sachverständiger“ ist nicht gesetzlich geschützt. Stiftung Warentest empfiehlt sich beim Sachverständigen-Bundesverband BVSK einen Kontakt zu suchen. Dessen Mitglieder seien Ingenieure oder Kfz-Meister. Ebenfalls sollten „Rundum-Sorglos-Pakete“ von Werkstätten abgelehnt werden. Auch sie sind Dienstleister, die vor allem am eigenen Gewinn interessiert sind.

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Author
Stephan Heiermann