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Formfehler im Gesetz: Tausende Bußgeldbescheide können angefochten werden

Der Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Aufgrund eines Formfehlers wenden 14 Bundesländer wieder das alte Gesetz an. Damit sind tausende Bußgeldbescheide anfechtbar.

Die im April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird nun aufgrund eines Formfehlers teilweise wieder aufgehoben. Zunächst sind nur die Fahrverbote von dem Formfehler betroffen. Nach Einschätzung des ADACs können damit jedoch alle laufende Bußgeldverfahren angefochten werden. Nicht betroffen von der erneuten Änderung seien jedoch die Verhaltensregeln. Die neuen Vorschriften zum Schutz von Fahrradfahrern gelten demnach weiterhin.

Das Bundesverkehrsministerium selbst erklärte die neuerdings erteilten Fahrverbote im Rahmen der geänderten StVO für ungültig und forderte die Länder auf, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt gaben dem statt.

Die Rechtsexperten des ADAC gehen davon aus, dass die Ereignisse alle Änderungen im Bußgeldkatalog nichtig machen, weil Bußgeld und Fahrverbot eng miteinander in Beziehung stehen würden. Autofahrern, denen aktuell ein Bußgeldbescheid vorliegt, dessen 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, rät der Automobilclub umgehend Einspruch einzulegen und dabei nach einer Änderung der Rechtsfolgen zu verlangen.

Grund für die neuerliche Änderung war ein Formfehler: Der neue Bußgeldkatalog enthalte laut Bundesverkehrsministerium einen Zitierfehler. Es fehle ein Verweis „auf die notwendige Rechtsgrundlage“ für die verschärften Fahrverbote ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts. Bereits im Mai hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigt, diese neuen Regeln auf den Prüfstand zu stellen. Nun strebt das Ministerium eine zeitnahe Überarbeitung des Bußgeldkatalogs an.

Die Regeln, wie sie im April in Kraft traten, folgten zwar einem Entwurf Scheuers, waren aber im Februar vom Bundesrat verschärft worden. Das Bundesverkehrsministerium hatte die umstrittene Gesetzesänderung dann umgesetzt, jedoch wenig später erklärt, die Fahrverbotsregeln seien „unverhältnismäßig“.

Bremen und Thüringen halten trotz der Umstände am neuen Bußgeldkatalog fest. In Bremen möchte man noch eine Woche abwarten, bis das Bundesverkehrsministerium eine erneut einheitliche Regelung vorlegt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) erklärte: „Die Verschärfung war ein gutes Signal.“ Auch Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) möchte die Neuregelungen nicht „zugunsten von Rasern“ zurücknehmen und ändert vorerst nichts an der Regelung, wie sie im April in Kraft trat.

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Sara Breitner