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Fünf Stufen für die Rückkehr aus dem Lockdown

Auf einen Stufenplan für schrittweise Lockerungen für einen Teil der Pandemie-Maßnahmen haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt.

Der Plan sieht derzeit fünf Öffnungsschritte vor. Diese teilen sich ab der Stufe 3 noch einmal in Regionen mit einer Inzidenz von unter 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner und zwischen 50 und 100 Neuansteckungen. Weitere Öffnungsschritte sind in Regionen mit einem stärkeren Infektionsgeschehen vorerst ausgeschlossen.

STUFE EINS: Diese ist bereits seit dem 1. März in Kraft. Friseure dürfen wieder öffnen, Schulen und Kitas öffnen ebenfalls schrittweise. Weitere regionale Öffnungen, zum Beispiel von Gartencentern, kommen hinzu.

STUFE ZWEI: Ab dem 8. März greift dann die Stufe 2, in der das Kontaktverbot beschränkt wird. Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich dann wieder treffen. Kinder unter 14 Jahren sind nicht eingerechnet. Zum bundesweiten Einzelhandel des täglichen Bedarfs gehören dann Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Diese dürfen öffnen, mehr Kunden sind dann auch bei größerer Ladenfläche erlaubt.

Erlaubt werden dann auch wieder körpernahe Dienstleistung wie Massagen oder Kosmetikstudios. Dies unterscheidet sich aber von Land zu Land. Fahr- und Flugschulen dürfen dann auch wieder starten. Einen aktuellen Schnell- oder Selbsttest muss vorweisen, wer die Maske bei einem Termin nicht aufbehalten kann, wie zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren.

STUFE DREI: Frühestens ab 8. März und regional sehr unterschiedlich tritt dann diese Stufe in Kraft. Eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist dabei Voraussetzung. In diesem Fall sind dann regional oder landesweit Öffnungen im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Hinzu kommt, dass an frischer Luft bis zu 10 Personen kontaktfrei Sport machen dürfen.

Wenn aber die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 und weniger als 100 Neuinfektionen liegt, dann können Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten Termin für Einkäufe oder Besuche vergeben. Dann dürfen auch maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten außerhalb von Gebäuden Sport treiben. Kinder bis zu 14 Jahren dürfen dann in Gruppen von bis zu zwanzig Teilnehmern zusammenkommen

STUFE VIER: Diese beginnt frühestens ab 22. März und einer Sieben-Tage-Inzidenz, die sich in dieser Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, ist Voraussetzung.

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen können Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Kontaktfreier Sport drinnen sowie Kontaktsport draußen sind dann erlaubt.

Liegt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz bei mehr als 50 oder weniger als 100, dann darf nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest weiter gelockert werden. Mit Terminbuchung ist dann eine Öffnung von Außengastronomie möglich. Teilen sich mehrere Haushalte einen Tisch, oder ist ein Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos geplant, ist dann ein tagesaktueller Covid-19-Test nötig.

STUFE FÜNF: Beginnt frühestens am 5. April und nur dann, wenn durch die Schritte der Stufe vier nicht zu einem Anstieg der Inzidenz geführt hat.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 können dann im Außenbereich wieder Freizeitveranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Auch drinnen ist dann Kontaktsport wieder möglich.

Liegt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz bei mehr als 50 oder weniger als 100, ist dem Einzelhandel trotzdem erlaubt, mit einem Kunden auf 10 bzw. 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zu öffnen. Kontaktsport ist dann nur im Außenbereich erlaubt, aber es entfällt die tagesaktuelle Testpflicht.

Weiterhin im Lockdown verharren die Kreise, in denen die Inzidenz über 100 in einer Woche liegt. Am 22. März soll dann von der Ministerpräsidentenkonferenz über weitere Schritte für Reisen und Hotels entschieden werden.

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Author
Sara Breitner