„Die Gefahr ist noch nicht vorbei“, warnt die Polizei, nachdem ein Amokläufer wütete und mehrere Opfer getötet haben soll. In der Stadt Örebro in Schweden sind die Bürger dazu aufgerufen worden, ihre Häuser nicht zu verlassen.
Die tödlichen Schüsse fielen auf dem Risbergska Campus, dem Gelände einer Bildungseinrichtung für Erwachsene im schwedischen Örebro. Die Polizei umstellte mehrere Gebäude, es gibt noch keine Entwarnung. Mehrere Menschen, darunter auch ein Polizist, sollen von den Kugeln getroffen worden sein.
Gerüchte um Selbstmord des Täters
Schwedische Medien berichten, dass sich der Täter selbst erschossen haben soll. Eine offizielle Bestätigung steht aber noch aus. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort und riegelte das Gelände weitläufig ab. Da sich auf dem Gelände mehrere Gebäude befinden, sei die Lage unübersichtlich, hieß es von Einsatzkräften vor Ort.
Zustand der Opfer ist unbekannt
Auch über den Zustand von angeblich fünf Opfern ist nichts Näheres bekannt. Ein Polizist soll unter den Verletzten sein. Die Exekutive appellierte an die Einwohner der Stadt, sich vom Ort des Geschehens fernzuhalten. „Die Gefahr ist noch nicht vorbei! Die Operation dauert an“, warnte sie in einer Erklärung.
Einsatz dauert an
Auf Bildern vom Tatort sind die massive Polizeipräsenz sowie mehrere Krankenfahrzeuge zu erkennen. Schwedens Justizminister Gunnar Strömmer zeigte sich besorgt angesichts der Ereignisse: „Die Berichte über die Gewalttat in Örebro sind sehr ernst. Die Polizei ist vor Ort, und der Einsatz läuft auf Hochtouren. Die Regierung steht in engem Kontakt mit der Polizei und verfolgt die Entwicklung genau.“
Auf dem Gelände war sich bis 2016 ein Gymnasium untergebracht. Ein Jahr später wurde dort ein Zentrum für Erwachsenenbildung, ähnlich einer Volkshochschule, eröffnet.
Der Besitz von Schusswaffen ist in Schweden äußerst streng reglementiert. Selbst für eine vorübergehende Einfuhr von Schusswaffen, etwa auf Reisen, muss eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden. Das Mitführen von Messern in städtischen Gebieten ist ebenfalls verboten.
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