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Gericht bestätigt Impfpflicht

Kinder müssen in Tschechien gegen Krankheiten wie Masern und Tetanus geimpft werden. Vergeblich hatten mehrere Familien dagegen geklagt. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, sei die Impfpflicht im „besten Interesse“. Für die Corona-Impfkampagne ist diese möglicherweise ein Präzedenzfall.

Eine Impfpflicht hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für rechtens. Das Gericht hat nach einer Klage von mehreren tschechischen Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder ein Urteil gesprochen: „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden”. Die Gesundheitspolitik in Tschechien sei nach Ansicht der Richter im „besten Interesse“ der Kinder.

„Das Ziel muss sein, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität”, führte das Gericht weiter aus. Eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei durch die Impfpflicht nicht gegeben. In diesem Artikel wird der Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert.

Kinder müssen in Tschechien verpflichtend gegen neun Krankheiten geimpft werden. Dazu gehören Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B und Masern. Dagegen hatten mehrere Eltern, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vorgabe eine Geldstrafe zahlen mussten oder deren Kinder die Aufnahme in den Kindergarten verweigert wurde, Klage eingereicht. Zurück reichen diese Fälle bis in die Jahre 2013 bis 2015.

Jedoch war das Gericht der Auffassung, dass eine Impfpflicht verhältnismäßig sei. Zudem befand das Gericht, dass die tschechischen Behörden „das legitime Ziel, die Gesundheit sowie die Rechte anderer zu schützen“, verfolgten. „Die Impfung schützt sowohl jene, die sie erhalten, als auch jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und daher auf die Herdenimmunität zum Schutz vor schweren ansteckenden Krankheiten angewiesen sind.” Die Große Kammer des Gerichts hat diese Entscheidung getroffen und kann daher nicht angefochten werden.

“Das Prinzip der sozialen Solidarität”

Das EGMR hat hier das erste Urteil zu einer Impfpflicht für Kinder gesprochen. Dies könnte nach Ansicht von Experten vielerorts Auswirkungen auf die laufenden Corona-Impfkampagnen haben. Eine Herdenimmunität ist für die Eindämmung der Corona-Pandemie notwendig. Doch stehen der Impfung viele Menschen skeptisch gegenüber. Daher diskutieren einige Länder über eine Impfpflicht.

“Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktuellen Covid-19-Epidemie”, sagte der Rechtsexperte Nicolas Hervieu von der renommierten französischen Hochschule für Sozialwissenschaften Sciences Po. Durch das Gericht werde mit diesem Urteil den Staaten ein „Ermessensspielraum“ bei ihrer Impfpolitik eingeräumt. Auch befürworte das Gericht mit seiner Entscheidung außerdem „das Prinzip der sozialen Solidarität, das es rechtfertigen kann, die Impfung allen aufzuerlegen, auch jenen, die sich von der Krankheit weniger bedroht fühlen – solange es um den Schutz der am meisten gefährdeten Menschen geht”, erklärte Hervieu.

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Alexander Grünstedt