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Gesetzesänderung stellt Hasskommentare unter empfindliche Strafe

Die sozialen Netzwerke müssen bislang nur die Hasskommentare löschen. Mit einer angekündigten Gesetzesänderung soll sich das aber nun ändern. Nach bisherigen Kenntnissen sollen nun diejenigen, die im Internet straffällig werden, direkt an das BKA gemeldet werden. Profitieren sollen von den Neuerungen vor allem Kommunalpolitiker.

Künftig soll derjenige dem Bundeskriminalamt BKA gemeldet werden, der Nazi-Propaganda in sozialen Netzwerken verbreitet, anderen mit Vergewaltigung droht oder Straftaten billigt. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Verschärfung der Gesetzeslage beschlossen. Dabei wird nach der Vorlage des Bundesjustizministeriums der Strafrahmen von derzeit bis zu einem Jahr auf dann drei Jahre Haft verdreifacht. Mit diesen Vorschlägen befasst sich nun der Bundestag.

Soziale Netze wie unter anderem Facebook oder auch Twitter müssen derzeit entsprechende Postings nur dann löschen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht worden sind. Der Entwurf sieht dabei rund 250.000 gemeldete Fälle pro Jahr vor. Die Betreiber der sozialen Netzwerke sollen künftig bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld zahlen, wenn sie ihrer Meldepflicht für solch strafbare Inhalte nicht fristgerecht nachkommen. Berücksichtigt werden sollen bei der Strafzumessung für die Täter auch Motive mit antisemitischem Inhalt.

Hingegen soll es den Betroffenen künftig selbst überlassen werden, ob sie bei einer Beleidigung oder übler Nachrede eine entsprechende Strafverfolgung wünschen. Behörden können bei schweren Straftaten wie Terrorismus oder Tötungsdelikten auch Passwörter bei den Netzwerken abfragen. Allerdings muss dafür ein richterlicher Beschluss vorliegen. Sofern diese verschlüsselt bei den Anbietern gespeichert werden, so sollen diese künftig auch übermittelt werden.

Kommunalpolitiker sollen künftig besonders geschützt werden. Im Moment schützt das Strafgesetzbuch ein „im politischen Leben des Volkes stehende Person” lediglich vor einer üblen Nachrede und Verleumdung. Derzeit wird dies aber nur bei den Bundes- und Lokalpolitikern angewendet. Ein entsprechender Satz soll dem betroffenen Paragrafen nun beigefügt werden: “Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.”

Einen verbesserten Schutz soll dies künftig auch für medizinisches Personal in Notdiensten und Notaufnahmen bieten. Sie werden somit strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende bei der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes.

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Sara Breitner