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Gesundheitssenatorin fordert Alkoholverbot

„Die Uhr tickt“, mahnt Berlins Gesundheitssenatorin und forderte drastischere Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19. Sie fordert unter anderem ein Alkoholverbot für Restaurants, Bars, Klubs und Spätverkaufsstellen ab 23:00 Uhr.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) beobachtet mit „großen Sorgen“, wie die Infektionszahlen in der Hauptstadt in die Höhe schießen. Kalayci fordert daher schärfere Maßnahmen. Dabei gelten seit Samstag bereits neue Beschränkungen. Doch diese gehen der Senatorin nicht weit genug.

Kalayci möchte für Berlin ein Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol von 23 bis 6 Uhr. Restaurants, Bars, Klubs und Spätverkaufsstellen (Spätis) sollten davon betroffen sein. Außerdem fordert die Sozialdemokratin weitere Kontaktbeschränkungen. Es dürften sich maximal zwei Haushalte treffen oder fünf Personen, wenn es nach Kalayci ginge. „Wir haben schon zu Beginn der Pandemie im Frühjahr gesehen, dass wir in einer Stadt wie Berlin frühzeitig handeln müssen“, erklärte die Senatorin als Begründung für ihre drastischen Forderungen und mahnte: „Wir haben nicht die Zeit zu sagen, wir gucken mal. Die Uhr tickt.“

Im rot-rot-grünen Senat der Hauptstadt stellen sich vor allem Linke und Grüne gegen eine Ausweitung der Beschränkungen. Die FDP-Fraktion monierte darüber hinaus, dass der Berliner Senat „endlich die Einhaltung der Regeln durchsetzen“ müsse. „Wilde Partys, überfüllte Bars, nicht geführte Kontaktlisten in Restaurants – das alles fördert die Ausbreitung von Corona“, stellte der gesundheitspolitischer FDP-Sprecher Florian Kluckert fest und forderte flächendeckende Kontrollen. Ein Alkoholverbot hingegen würde die Gastronomen bestrafen, die sich verantwortungsbewusst und rechtskonform verhielten.

Berlin hat mit jüngst 330 Neuinfektionen binnen 24 Stunden seinen eigenen Corona-Rekord geknackt. Zwar werde aktuell auch mehr getestet als im Frühjahr, allerdings sei auch ein größerer Anteil der Tests positiv als damals, führte Kalayci.

Alkoholverbot in München

Andere Städte haben bereits ähnliche Regeln durchgesetzt. In Münchner Hotspots dürfen bereits ab 21:00 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden. Ab 23:00 darf in den betroffenen Regionen auch kein Alkohol mehr in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Zuwiderhandlungen werden mit mindestens 150 Euro für Konsumenten und 500 Euro für Verkäufer geahndet. Allerdings sind Freischankflächen der Gastronomie von dem Verbot ausgenommen. Aktuell erstreckt sich das Münchner Alkoholverbot über Stadtgebiete Baldeplatz Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke und Wedekindplatz.

Sowohl die Münchner Stadtverwaltung als auch die Berliner Senatorin begründen ihren Vorstoß damit, dass Alkohol die Hemmschwelle senke. Hygiene- und Abstandsregeln würden von alkoholisierten Menschen kaum noch beachtet. Damit steige das Risiko einer unkontrollierten Ausbreitung von Sars-CoV-2.

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Sara Breitner