Hauptuntersuchung von Pkws: EU zwingt TÜV zu neuen Maßnahmen

Die Regeln für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen sind innerhalb der Europäischen Union unterschiedlich und die Handhabung der regelgebundenen Fahrzeugkontrolle auf Fahrsicherheit durch eine staatlich beauftragte Behörde wird normalerweise den einzelnen Ländern überlassen. Jetzt versucht die EU-Kommission, mehr einheitliche Vorschriften einzuführen, die für den gesamten Block Gültigkeit haben sollen.

Besonders ein Dorn im Auge der europäischen Gesetzeshüter sind die ständigen Kraftfahrzeug-Rückrufe, die in diesem Jahr von fast allen Autobauern veranlasst wurden. Zuletzt war der ohnehin belagerte deutsche Kfz-Hersteller Volkswagen von einer vernichtenden Rückruf-Welle betroffen, in der fast alle VW-Elektromodelle weltweit aufgrund von erheblicher Brandgefahr in die Werkstatt müssen. In Zukunft sollen Kfz-Halter, die ein vom Rückruf betroffenes Fahrzeug besitzen, automatisch ihre TÜV‑Plakette verlieren. 

Erweitertes Prüfverfahren 

In Deutschland hat der TÜV bisher den Rückruf eines Modells nicht bei der Hauptuntersuchung beachtet. Stattdessen haben die Prüfer die generelle Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs gemäß den Vorschriften untersucht und veröffentlichte Warnungen über Fehler bei der Herstellung außer Betracht gelassen. Das soll sich jetzt gemäß der EU ändern. Laut einer neuen Verordnung soll Kraftfahrzeughaltern, die im Besitz eines Wagens mit einem Rückrufbescheid sind, aber dem Aufruf nicht Folge geleistet haben, nach der Hauptuntersuchung automatisch die TÜV‑Plakette verwehrt werden. Die neue Verordnung ist zwar noch nicht ins Gesetz geschrieben, wird aber voraussichtlich bald vom europäischen Parlament durchgewählt. Weiterhin soll das Prüfprogramm in Zukunft weitere Punkte enthalten, die bisher nicht untersucht wurden. Dazu gehören spezifische Airbag-Tests, Untersuchungen der automatischen Notbremsassistenten sowie eine umfassende Kontrolle der anderen elektronischen Systeme.

TÜV im Ausland möglich

Dennoch sind deutsche Fahrzeughalter bei den Änderungen noch glimpflich davongekommen. In vielen anderen europäischen Ländern ist die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen ein jährliches Vorhaben. Im Ausgangspunkt hatte die EU geplant, eine jährliche Hauptuntersuchung als verpflichtend im gesamten Block vorzuschreiben, hat aber jetzt davon Abstand genommen, unter anderem aufgrund von Protesten aus Deutschland. Stattdessen können bald deutsche Kraftfahrzeughalter, die sich mit ihrem Wagen im europäischen Ausland aufhalten, dort ihre Hauptuntersuchung durchführen lassen. Die Bescheinigung im Ausland soll jedoch nur für sechs Monate gültig sein und das Fahrzeug muss danach wieder in Deutschland beim TÜV zur Hauptuntersuchung präsentiert werden. 

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Alexander Grünstedt