Haushalte müssen noch mehr zahlen: Was hinter der neuen Strom-Umlage steckt

Eine neue Strom-Umlage wurde angekündigt: Die Stromrechnungen werden bald steigen. Aber wofür sollen die Haushalte nun bezahlen?

Heute wurde im Kabinett ein neues Gesetz beschlossen. Sein Ziel: die Sicherung der Stromversorgung in Deutschland. Dass ein solch gewaltiges und vor allem kostspieliges Unterfangen nicht unumstritten ist, war zu erwarten, doch was heute bekannt gegeben wurde, gibt Anlass zu großer Besorgnis.

Neue Gaskraftwerke kommen
Die Bundesregierung plant den Bau neuer Gaskraftwerke im Süden und Westen Deutschlands, um die stillgelegten großen Kraftwerke dort zu ersetzen. Jedes Kraftwerk muss bis zu 10 Stunden am Stück ununterbrochen Strom liefern können, auf Wasserstoff umrüstbar sein und ab 2045 vollständig treibhausgasneutral betrieben werden. So weit, so gut.

Der Zweck der Kraftwerke wird jedoch nur darin bestehen, einzuspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen. Wie t-online schreibt, sollen sie tatsächlich „nur selten laufen“. Und Investoren müssen nicht nur für den gelieferten Strom bezahlt werden, sondern auch für den Bau und die Instandhaltung von Kraftwerken, die nur selten zum Einsatz kommen. Und hier kommt die neue Umlage ins Spiel – als Vergütung für einzelne Betreiber. Dafür sollen laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rund 5 Milliarden Euro pro Jahr benötigt werden.

Es wird viel mehr gebraucht als nur Kraftwerke
Studien haben gezeigt, dass Kraftwerke (oder zumindest eine zuverlässige Stromquelle neben Wind und Sonne) notwendig sind, um Engpässe zu vermeiden. Die 12 Gigawatt Leistung der neuen Kraftwerke gilt als das absolute Minimum. Es wird dringend mehr benötigt: mehr Speicher, flexiblerer Stromverbrauch sowie mehr Solar- und Windenergie. Die neuen Kraftwerke sind also offenbar nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn nicht alle oben genannten Maßnahmen umgesetzt werden, droht laut Experten bis 2038 eine riesige Stromlücke. Woher das Geld für all das kommen soll, bleibt jedoch abzuwarten.

Bundeskartellamt schlägt Alarm
Auch vom Bundeskartellamt kam eine dringende Warnung hinsichtlich der neuen Pläne: Da Unternehmen um die Aufträge bieten werden, sollte eine „Kapazitätsobergrenze“ gesetzt werden, die die Anzahl der pro Bieter vergebenen Aufträge begrenzt. Dies würde die „Anbietervielfalt“ sichern und vor allem verhindern, dass die Marktmacht eines einzelnen großen Unternehmens übermäßig gestärkt wird, warnte das Kartellamt im Dezember letzten Jahres und erneut in der vergangenen Woche. Leider enthält der heute beschlossene Gesetzentwurf keine solche Regelung.

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Oskar Herbert