Kategorien: News

Isolation fällt: Wann Sie auch als Corona-Infizierter arbeiten gehen müssen

Die Corona-Isolationspflicht fällt am 16. November! Eine Infektion an sich gilt also bald nicht mehr als Grund, zuhause zu bleiben. Das gilt für alle, die in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein daheim sind, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte. An den Details der neuen Regelungen werde noch gearbeitet. 

“Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein”, erklärte Manne Lucha (Grüne), Gesundheitsminister Baden-Württembergs. “Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.” Die neue Strategie beruht auf jener von Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 ähnliche Regeln mit angepassten Schutzmaßnahmen gibt. Das hätte keine negativen Folgen gehabt.

“Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.”

Das RKI empfiehlt Infizierten, fünf Tage Isolation einzuhalten. Diese solle unbedingt erst beendet werden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein. 

Wer sich krank fühlt, kann sich selbstverständlich krankschreiben lassen. Befürchtet wird allerdings, dass sich Arbeitnehmer unter Druck gesetzt fühlen, zur Arbeit zu kommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert das Vorhaben: “Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben. Keiner darf mit CoVid zur Arbeit gedrängt werden”, sagte er Lauterbach der “Bild”-Zeitung. Bundesjustizminister Marco Buschmann stellte aber umgehend klar, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.

Die Länder einigten sich statt der Isolation nun auf eine gemeinsame Empfehlung: Positiv Getestete sollen außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen. Außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Mit einem positiven Test soll man außerdem keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen betreten dürfen.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Martin Beier