Kategorien: News

Junger Westafrikaner rettet 4-Jährigen vor dem sicheren Tod in Paris

Jeder kennt den Superhelden Spider-Man. Doch die fantastische Actionfigur gibt es nur im Comic und auf der Leinwand- oder? Nein- Spider-Man lebt und er ist in Paris. In einer spektakulären Kletteraktion rettet der agile Mamoudou einem 4-Jährigen das Leben. Der Held von Paris ist in aller Munde.

Seit zwei Tagen steht die Stadt der Liebe Kopf. In einem Video vollführt ein Mann eine Rettungsaktion die seinesgleichen sucht.

In dem Video wird eine Häuserfassade im 18. Pariser Bezirk gezeigt. Am Samstag, gegen 20 Uhr, klettert ein kleiner Junge auf das Balkongeländer im 4. Stock, rutscht ab und hält sich mit letzter Kraft an der Brüstung fest. Mamoudou Gassama zögert nicht lange, hangelt sich blitzschnell von Balkon zu Balkon. Die Menge auf der Straße feuert ihn an und jubelt ihm zu. Dann gelangt der junge Mann zu dem Kind, zieht es über das Geländer und bringt es so in Sicherheit.

Der 22-jährige Zuwanderer aus Mali wurde mit dieser Tat zum Volkshelden. Prompt reagiert der Staatspräsident Emmanuel Macron auf diese Tat. Das französische Staatsoberhaupt sagt dem jungen Mann die Einbürgerung zu. Macron bestätigt:“ Alle Papiere werden in Ordnung gebracht“. Zudem überreicht ihm Macron eine Urkunde für seinen „Mut und seine Aufopferung“. Eine Stelle hat der Westafrikaner auch gleich bekommen – natürlich bei der Feuerwehr.

In allen sozialen Medien wird Mamoudou als „Spider-Man aus dem XVIII.“ und als „Held von Paris“ gefeiert. Der junge Mann bleibt recht bescheiden:“ Ich habe nur an seine Rettung gedacht“, so Mamoudou Gassama, „Ich hörte viele Leute schreien. Ich bin losgerannt, um zu sehen, was ich machen kann. Ich kriegte einen Balkon zu fassen und bin dann einfach so hochgeklettert, Gott sei Dank habe ich ihn gerettet“. In einem Interview erklärt der Spider-Man von Paris: „Ich habe Mali verlassen, bin durch Burkina-Faso und Nigeria gereist und über Lybien per Boot nach Frankreich gekommen. Das war sehr schwierig“.

Der Vater des kleinen Jungen kriegt dagegen richtig viel Ärger. Da das Kind allein in der Wohnung, ohne Aufsicht war, drohen dem Mann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht empfindliche Strafen.
Das Kind befindet bis auf weiteres sich in der Obhut des Jugendamtes.

Social
Author
Stephan Heiermann