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Justizversagen: Verurteilter Kinderschänder schlägt erneut zu

Bernd R. aus Berlin – eigentlich in Sicherheitsverwahrung – kam frei wegen „ungeordneter Aktenführung“ und einem „überlasteten“ Richter. Gleich darauf hat er sich wieder an einem Kind vergangen.

Der 57-jährige Berliner Bernd R. war bereits im Gefängnis, nachdem er seinen Sohn missbraucht hatte. Seine Strafakte ist längst gefüllt. Nachdem er die Strafe vollständig abgesessen hatte, kamen psychologische Gutachter zu dem Ergebnis, dass Bernd R. immer noch gefährlich sei. Deshalb sollte er in Sicherheitsverwahrung bleiben. Doch wegen einer Justizpanne hielt die nicht lange an. R. kam frei und suchte sich erneut ein Missbrauchsopfer.

Nachdem Bernd R. aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden war, zog er ins Berliner Umland und nahm dort Kontakt zu einer Familie aus der Nachbarschaft auf. Immer wieder kümmerte R. sich um die Tochter. Die Eltern waren zunächst dankbar, eine Unterstützung zu finden. Doch R. verging sich an dem heute achtjährigen Mädchen. Über ein Jahr lang musste das Kind den Missbrauch ertragen, bis die Straftat ans Licht kam. Der Anwalt des Straftäters erklärte gegenüber der Presse: „Mein Mandant ist geständig.”

Warum war Bernd R. aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden? Seine Strafakte spricht Bände: 1992 erstach er eine Bekannte. Weil er dabei schwer betrunken war, kommt er nach dreieinhalb Jahren Gefängnis wieder frei. Bernd R. legt daraufhin Feuer in einem Wohnhaus und zwingt seinen damals 15-jährigen Sohn immer wieder zum Geschlechtsverkehr. 2003 wird er erneut verurteilt. R. muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. 2008 war die Haftstrafe abgesessen. R. wird jedoch in Sicherheitsverwahrung gebracht, die dazu dient, „die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen“. Jährlich beurteilt ein Gutachter, ob die Sicherheitsverwahrung verlängert wird oder nicht. 2015 geht am Landgericht Berlin etwas schief. In einer offiziellen Erklärung ist von „starker persönlicher Überlastung“ und „ungeordneter Aktenführung“ die Rede. Weil ein Berliner Richter den Überblick über Akten und Gutachten verliert, wird Bernd R. aus der Sicherheitsverwahrung entlassen. Der baut sich ein neues Leben auf und suchte sich das nächste Opfer.

Bernd R. wurde inzwischen wieder festgenommen. Wegen eines Nervenzusammenbruchs im Gefängnis soll er jedoch in eine Klinik überwiesen worden sein. Dort wartet er jetzt, bis ihm erneut der Prozess gemacht wird.

Die Sicherheitsverwahrung ist eine rechtlich umstrittene Maßregel. Immer wieder klagen Schwerverbrecher, weil sie Beweise finden, die belegen, dass sie zu Unrecht in Sicherheitsverwahrung gesessen hätten. Wenn Sie sich durchsetzen, erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag unrechtmäßigen Freiheitsentzugs.

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Author
Sara Breitner