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Kfz-Steuer wird teurer – wer schnell ist, kann sparen

Der Verbrauch von Neufahrzeugen wird künftig nach einem neuen Messverfahren ermittelt. Das hat teure Konsequenzen für die Kfz-Steuer.

Ab 1. September 2018 werden Neufahrzeuge nur noch zugelassen, wenn der Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren ermittelt wurde. Das neue Verfahren soll realistischere Werte liefern, als die bisherige NEFZ-Prüfung. Realistisch heißt leider: Der CO²-Ausstoß ist drastisch höher als bisher angenommen. Das wiederum schlägt sich in der Berechnung der Kfz-Steuer nieder. Der ADAC stellt fest: Obwohl die Modelle technisch absolut identisch sind und nur neu gemessen wurden, zahle der, der sein Auto nach dem 1. September zulassen wird, bis zu gut 70 Prozent mehr Kfz-Steuer als der Altbesitzer. Die WirtschaftsWoche empfiehlt deshalb: „Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Auto zu kaufen, der sollte schnell zuschlagen und es am besten noch im August für den Straßenverkehr anmelden.“

Besonders trifft die Neuregelung nach Berechnungen des ADAC die Modelle, die ohnehin schon teuer zu Buche schlugen. Beim VW Touareg 3.0 V6 TDI EI. 4Motion Tip zum Beispiel oder dem Opel Grandland X 2.0 Diesel St. In. (Aut.). erhöhe sich Kfz-Steuer um fast 100 Euro. Der VW Up! GTI gehört zu den Fahrzeugen, deren Steuer nach ADAC-Berechnungen auf über 70 Prozent erhöht werde. Da er aber ohnehin verhältnismäßig günstig versteuert war, handelt es sich hierbei um eine Erhöhung von 50 auf 86 Euro.

Was ist WLTP?
Das Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP) wurde von Experten der Europäischen Union, Japan und Indien entwickelt, um den Richtlinien des World Forums „for Harmonization of Vehicle Regulations“ (Harmonisierung der Kfz-Regelungen) gerecht zu werden. Die EU hat das WLTP bereits im September 2017 eingeführt, in Deutschland wird es ab dem 1. September 2018 verbindlich.

Beim WLTP-Messverfahren werden Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie der Kraftstoff- und Stromverbrauch auf längeren Strecken und unter anspruchsvolleren Last- und Geschwindigkeitsverhältnissen getestet. Außerdem müssen alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen und Sonderausstattungen das Prozedere durchlaufen. So soll verhindert werden, dass Varianten der Standardversion eines Fahrzeugs sich deutlich von den ermittelten Werten abheben, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Die Europäische Kommission hofft damit verhindern zu können, dass Fahrzeughersteller bei der Ermittlung des CO²-Ausstoßes oder Kraftstoffverbrauchs attraktivere Werte ermitteln, als es der Realität auf der Straße entspricht.

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Author
Sara Breitner