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Lärmschutz: Länder für Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen

Der Bundesrat möchte die StVO weiter verschärfen, um dem Bedürfnis nach Lärmschutz gerecht zu werden. Der Vorstoß beinhaltet Regulierungen für Neufahrzeuge und Beschränkungen für Motorradfahrer. Die Zweiradfahrer müssen sogar mit Fahrverboten an Wochenenden und Feiertagen rechnen.

Die Länderkammer hat am Freitag beschlossen, die Lärmbelastung im Straßenverkehr durch verschiedene Maßnahmen zu reduzieren. Im Fokus der Novelle stehen Motorräder. Zunächst soll das sogenannte Sound-Design härter bestraft werden. Das ist eine Form des Tunings, welche dazu dient, die Lautstärke des Motorrads zu beeinflussen. Weiter möchte der Bundesrat Fahrverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) lobte die Entscheidung als wichtige Etappe, um die Menschen vor Lärmbelästigung durch rücksichtlose Motorradfahrer zu schützen. Die Lärmwirkungsforschung bestätigt eine signifikante Belastung durch Motorradlärm. Insbesondere im ländlichen Raum, wo naturgemäß Menschen leben, die die Ruhe suchen, sei Motorradlärm an Sonn- und Feiertagen ein großes Problem.

Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) beklagte eine Diskriminierung von Motorradfahrern. Es sei nicht rechtmäßig rund vier Millionen Motorradfahrer einzuschränken, weil eine Minderheit unter ihnen ein rücksichtloses Fehlverhalten an den Tag lege. „Bei Autofahrern, etwa bei den illegalen Straßenrennen in Städten, geht man auch gezielt gegen die Verursacher vor. Hier muss gleiches Recht für alle gelten.“ sagte der Vorsitzende Michael Lenzen.

Gleiches Recht für alle soll beim Thema Neufahrzeuge gelten: Hier soll zukünftig ein neuer Maximalwert der Geräuschemissionen gelten. Nur noch Fahrzeuge mit einem Lärmausstoß von maximal 80 Dezibel (db/A) sollen zukünftig zugelassen werden. Das entspricht in etwa der Lautstärke eines Rasenmähers. Die Polizei soll sicherstellen, dass diese Regeln eingehalten werden und bei „gravierenden Lärmüberschreitungen“ sofort zugreifen.

Das gesamte Paket der Länder muss nun vom Bundestag geprüft werden.

Verkehrsminister nimmt verschärfte Raser-Regeln wieder zurück
Der Verstoß der Länder wirft eine erneute Debatte um die StVO auf. Erst Mitte Mai hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgeschlagen, die jüngste Novelle der Verkehrsregeln wieder zurückzunehmen. Ende April waren drastische Verschärfungen der Verkehrsregeln in Kraft getreten, die auch bei verhältnismäßig kleinen Verkehrssünden Fahrverbote vorsahen. Scheuer bezeichnete es als „unverhältnismäßig“, dass bei einer Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts neben 80 Euro Strafe ein Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werde. Daher bat der Bundesverkehrsminister die Länder, „dies wieder in den alten Stand zurückzubringen.” Genauso wie der aktuelle Vorschlag, war auch die vergangene Verschärfung der StVO von den Ländern ausgegangen.

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Sara Breitner