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Lockdown wird bis 14. März verlängert

Das Kanzleramt schlägt für die Konferenz mit den Ministerpräsidenten eine Verlängerung des Lockdowns vor, der bis zum 14. März geht. Den Ländern bleiben aber die Schulöffnungen überlassen. Wann die nächsten Öffnungsschritte erfolgen können, ist noch umstritten.

Eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. März strebt das Kanzleramt an. Dies steht im Entwurf für die heutige Bund-Länder-Konferenz. Dort werden die Kanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten über die weiteren Corona-Maßnahmen beraten.

In dem Entwurf heißt es unter anderem, dass es durch den Lockdown zu einem erheblichen Rückgang des Infektionsgeschehens gekommen ist. „Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren.” Die Inzidenz von weniger als 50 ist bei einigen Bundesländern fast erreicht. „Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken.”

In den kommenden Wochen müssten daher die geltenden Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten bleiben. „Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.”

Schulöffnungen sollen Ländersache sein

Doch sind in dem Entwurf keine Regelungen zu den Schulöffnungen enthalten. Umstritten ist dies zwischen den Ländern allemal. Es heißt in dem Papier lediglich: „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung”. Dass die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität hat, ist in dem Entwurf enthalten und Konsens bei den Beteiligten.

Den Frisören ist ein eigener Punkt gewidmet. So sollen sie ab 1. März „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken” ihre Läden wieder öffnen können. “Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Frisören für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit Längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.”

Nächster Öffnungsschritt umstritten

In dem Entwurf heißt es zugleich, die “Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden”.

Wann die nächsten Schritte für weitere Öffnungen erfolgen, bleibt umstritten. Zwei Formulierungen enthält der Entwurf. Zum einen heißt es, dass am 10. März bei der nächsten Konferenz „im Lichte der Infektionszahlen“ entschieden werden solle. Diese Position vertreten die unionsgeführten Länder. In der Position der SPD-geführten Länder heißt es im Vorschlag, der nächste Öffnungsschritt solle “bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner” erfolgen und solle “die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe” umfassen.

In dem siebenseitigen Papier sind viele andere Punkt weitestgehend unverändert zu den früheren Beschlüssen. Arbeitgeber sollen auch weiterhin Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Wiederholt wird auch die Aussage, dass allen Bürgerinnen und Bürgern “spätestens bis zum Ende des Sommers” ein Impfangebot gemacht werden soll.

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Author
Sara Breitner