

Der Deutsche Medizinische Dienst warnt vor Abzocke beim Arzt: Komplett sinnlos sind 58 Selbstzahler-Leistungen von 61 getesteten. Ein Milliardengeschäft auf Kosten der Bürger.
Selbstzahler-Leistungen beim Arzt, bekannt als „IGeL“, also „Individuelle Gesundheitsleistungen“ kosten die deutschen Patienten 2,4 Milliarden Euro jedes Jahr. Die Kassen beteiligen sich daran in der Regel nicht, und die Bürger begleichen die Rechnung direkt beim Arzt.
Nur drei IGeL bestanden den Test
Dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) reicht es: Bei einem Test von 61 Selbstzahler-Leistungen kam man zu einer vernichtenden Bilanz. Lediglich drei der 61 Behandlungen sind nachweisbar positiven nützlich. Wirksam sind die Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne, Immunprophylaxe zur Vorbeugung von Blasenentzündung und Lichttherapie gegen Winterdepression.
Sogar Nachteile möglich
Bei allen anderen Leistungen ist die Wirkung unklar. Noch schlimmer: Manche könnten sogar nachteilig sein. Besonders kritisch sieht der MD etwa die Hyaluronsäure-Injektion bei Knie- und Hüftgelenksarthrose, da schmerzhafte Schwellungen als Nebenwirkung auftreten können. Die Kosten dafür belaufen sich auf 220 bis 300 Euro. Auch die durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz hat keinen nachweisbaren Nutzen, dafür aber Nebenwirkungen wie Übelkeit und kostet zwischen 10 und 25 Euro.
Ein Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung habe laut MD eine geringe Treffsicherheit. Studien würden keine Hinweise auf nachweisbaren Nutzen zeigen. Berechnet wird den Patientinnen 25 bis 53 Euro. Auch ein anlassloser Ultraschall der Blase zur Früherkennung von Harnblasenkrebs habe oft falsch positive Ergebnisse zur Folge. Kostenpunkt: 11,66 Euro.
Sparkurs der Ministerin
Gesundheitsökonom Christian Hagist warnt, dass Ärzte aufgrund der Sparreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vermehrt mit solchen Leistungen Geld dazu verdienen müssen: „Kurzfristig könnte es sein, dass die Ärzte wegen der Einsparungen mehr Selbstzahler-Leistungen anbieten.“ Langfristig dürfte dieser Effekt aber auch wieder nachlassen.
„Nicht medizinisch notwendig“
MD-Chef Stefan Gronemeyer lässt über BILD ausrichten: „IGeL sind weder medizinisch notwendig noch dringend – die meisten schaden eher, als sie nützen. Daher fordern wir eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von 24 Stunden vor dem Kauf einer IGeL.“ Und Patientenschützer Eugen Brysch wünscht sich sogar einen „Widerruf bis zu vierzehn Tage danach“.
„Leistungen nicht verteufeln!“
Naturgemäß verteidigt die Ärzteschaft die Selbstzahler-Leistungen. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sagt: „IGeL-Leistungen sollten nicht generell verteufelt werden, sie können die medizinische Versorgung ergänzen.“
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Wer welche fragwürdigen Zusatzleistung vom Arzt in Anspruch nimmt soll auch bezahlen! Die IGel-Leistungen werden in Frage gestellt.Warum werden die IGel Leistungen wenn man es weiss das es ein Millionen Geschäft für die Ärzte ist mit der Gesundheit , nicht im Regelleistungskatolog der Kassen aufgenommen und darüber auch abgerechnet - bezahlt (LEERE KASSEN)???? Dann brauchte der medizinische Dienst davor nicht warnen.