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Mindestlohnerhöhung verpufft wirkungslos

Der Mindestlohn soll nach dem Willen der Bundesregierung auf 12 Euro ab dem 1. Oktober steigen. Dieser Schritt wird von den Forschern des Kieler Instituts für Weltwirtschaft allerdings kritisch gesehen. Die Erhöhung reicht demnach für viele von Armut betroffene Personen nicht aus. Dazu gehören unter anderem Rentner, Selbständige sowie Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte.

Die Folgen des geplanten Anstiegs des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro sind erheblich. Laut Kieler Institut für Weltwirtschaft ist dieser sogar noch eklatanter als bei der Einführung des selbigen im Jahr 2015. IfW-Forscher Dominik Groll sagte, dass jetzt die Gefahr steigt, dass es zu einem erheblichen Beschäftigungsabbau in den besonders betroffenen Lohnbereichen kommen kann. „Gleichzeitig wird der höhere Mindestlohn kaum zum Abbau von Armut oder sozialer Ungleichheit führen.”

Groll merkte an, dass der weitaus größte Teil der von Armut gefährdeten Personen von dieser Erhöhung nicht profitieren wird. Besonders betrifft es Rentner, Selbständige, Arbeitslose sowie Beschäftigte in Teilzeit. Wenige Niedriglohnbezieher leben derzeit in Haushalten, die an der Armutsgrenze angesiedelt sind, ein wesentlich höherer Teil hingegen lebt in Haushalten, die statistisch gesehen einem Haushalt mit mittlerem oder hohen Einkommen zuzurechnen sind.

Das Bundeskabinett hatte am heutigen Tage den Entwurf des Arbeitsministers Hubertus Heil beschlossen, nachdem es ab dem 1. Oktober einen bundeseinheitlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde geben soll. Mit dieser Maßnahme soll eines der zentralen Wahlkampfversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz umgesetzt werden. Zustimmung für diesen Schritt hatten zuvor auch die Ampelpartner in ihrem Koalitionsvertrag signalisiert. Im Bundestag muss dieses Thema nun verabschiedet werden.

Rund 6,2 Millionen Beschäftigte können nach Berechnungen nun von dieser Erhöhung profitieren. Bei aktuell 9,82 liegt derzeit der Mindestlohn und steigt bereits zum 1. Juli nach bisheriger Rechtslage auf dann 10,45 Euro.

Im Jahre 2015 war der Mindestlohn eingeführt worden. Grundsätzlich hätten sich dadurch die Stundenlöhne zwar erhöht, doch sank parallel dazu dann die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. So habe sich an der Höhe der Monatslöhne nichts geändert gehabt. IfW-Mann Groll sagte dazu: „Das Versprechen eines deutlich höheren Mindestlohns klingt verlockend, arbeits- und sozialpolitisch dürfte die Steigerung aber ihre versprochene Wirkung verfehlen.“

Bei einer Vollzeitstelle entspricht der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro einem Monatslohn von 1.621 Euro, so Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge. Gleichzeitig bedeutet es, dass dieser Wert 48 Prozent des bundesweit durchschnittlichen Bruttoverdienstes einer Vollzeitstelle entspricht. Auf der Ebene der Europäischen Union wird schon seit langem das Ziel avisiert, dass der Mindestlohn auf etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Medianeinkommens in den jeweiligen Ländern erreicht werden soll.

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Stuart Henderson