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Mitten in Deutschland: Illegale Experimente an Menschen

In Schleswig-Holstein tüftelt ein Forscher an einem eigenen Impfstoff gegen Corona und verzichtet auf alle Standards laut Gesetz. Mit dem Präparat experimentiert er an Freiwilligen. Jetzt drohen ihm juristische Konsequenzen.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Schleswig-Holstein erstatteten Anzeige gegen den Lübecker Mediziner und Forscher Winfried Stöcker. Dieser hat in seinem eigenen Labor, ohne Rücksicht auf die Standards des Zulassungsverfahrens einen Impfstoff gegen Sars-CoV-2 entwickelt.

Stöcker behauptet, sein Impfstoff sei hoch wirksam und habe kaum Nebenwirkungen. Er beruft sich dabei auf Experimente an sich selbst rund 100 Freiwilligen aus seinem Bekanntenkreis. Weiter soll sein Präparat einfach herzustellen sein, hätte keine komplizierten Ansprüche an die Lagerung und sei leicht an die Mutationen anzupassen.

Der Forscher veröffentlichte das “Rezept” für seinen Impfstoff, damit es in Massen verabreicht werden könne – als Problemlösung gegen den bestehenden Impfstoffmangel.

Das PEI reklamierte, dass der Impfstoff nicht ausreichend geprüft worden sei und bot ihm auch an, ihn dabei zu unterstützen, das Zulassungsverfahren korrekt mit allen Phasen bis hin zu den klinischen Studien zu durchlaufen. Laut PEI schlug Stöcker dieses Angebot aber aus. Gleichzeitig erklärte ihm das Institut aber auch, dass Stöckers Selbst- und Fremdversuche als “nicht genehmigte klinische Prüfung” gewertet werden könne und strafrechtliche Konsequenzen haben könnten.

Schließlich meldete das PEI die Verabreichung des selbstgemachten Impfstoffs dem Landesamt für soziale Dienste in Kiel, welches nun Strafanzeige erstattete. “Es bestehe Verdacht strafbaren Handelns“, da eine Studie mit “experimentellen Arzneimitteln“ stattgefunden habe, ohne dass diese zuvor geprüft wurde, heißt es in der Anzeige gegen den Forscher.

In einem Beitrag von „SPIEGEL TV“ zitiert der Forscher sogar den renommierten Virologen Christian Drosten. Der soll gesagt haben: „Insgesamt kann ich ihren Selbstversuch gut nachvollziehen, aber man muss natürlich beachten, dass die Vermarktung eines Impfantigens sehr hohe Qualitätsansprüche erfüllt, wenn man den Impfstoff vermarkten will.” Weiter soll Drosten Tests im Charité-Labor angeboten haben. Danach werden Laborergebnisse gezeigt. Nach Recherchen des SWR stammen die dargestellten Informationen aber nur teilweise oder gar nicht von dem bekannten Virologen.

Die Zulassung von Medikamenten ist ein streng regulierter und aufwendiger Prozess. Dazu gehören Laborversuche an Zellkulturen und toxikologische Tests im Tierversuch. Letzteres erfordert bereits ein aufwendiges Genehmigungsverfahren in Deutschland. Dann erst darf nach einem weiteren Genehmigungsverfahren ein klinischer Versuch an Menschen stattfinden und auf erste Versuche folgen weitere Testphasen, bis ein Medikament als sicher eingestuft wird.

Möglicherweise ist Stöckers Impfstoff tatsächlich ein Wundermittel. Trotzdem rechtfertigt der Zweck nicht die Mittel. Nicht regulierte Medikamenten-Versuche an Menschen sind verboten. Dabei schützt der Gesetzgeber sowohl die Versuchspersonen als auch diejenigen, die sich darauf verlassen, dass ein Medikament ausreichend geprüft wurde.

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Author
Sara Breitner