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Neue Corona-Regeln für das Einkaufen

Bestehen bleiben zwar die Ausgangsbeschränkungen, aber ab gibt es wieder eine größere Auswahl beim Einkaufen. Geschäfte öffnen wieder, aber es gibt unterschiedliche Lockerungen in den Bundesländern, die auch zu verschiedenen Zeiten erst greifen.

Sowohl Handelsketten als auch Läden und Buchhändler stehen bereit. Seit heute greifen in der Corona-Krise erste Lockerungen. Erstmals seit dem Beginn der Krise dürfen kleinere und mittlere Läden wieder öffnen.

Nachdem sich Bund und Länder in der vergangenen Woche auf Lockerungen verständigt hatten, bleibt eine einheitliche Strategie in der Bekämpfung des Virus allerdings aus. Und so entscheidet jedes Bundesland, wie diese Lockerungen aussehen sollen.

Ist die Ausgangssperre nun vorüber?

Weiterhin gelten die Regeln, wie sie bisher gehandhabt wurden. So solle man möglichst zu Hause bleiben und sich maximal zwei Personen treffen, die nicht zusammen wohnen. Auf die Abstände ist dabei weiterhin zu achten. Dies gilt nun auch für Bayern, wo bislang ein Kontaktverbot unter haushaltsfremden Personen bestand. Im Zwei-Wochen-Rhythmus werden die Ausgangssperren nun überprüft.

Unterschiedlich beginnt auch der Schulbetrieb wieder. Dies liegt in den unterschiedlichen Ferienzeiten. Kitas hingegen bleiben weiterhin geschlossen, allerdings wird der Kreis von Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend machen können, erweitert. Alle öffentlichen Bereiche wie Spielplätze, Sportanlagen und Versammlungsorte bleiben hingegen geschlossen.

Wo genau öffnen nun die Geschäfte wieder?

Nach der Schließung vor rund einem Monat können nicht alle Verbraucher sofort einkaufen gehen. Ab Mittwoch öffnen in Berlin und Brandenburg mehr Geschäfte, Thüringen folgt vermutlich am Freitag. In Bayern öffnen heute Baumärkte und Gartencenter, weitere Geschäfte dann in einer Woche.

Welche Geschäfte öffnen?

Die Länder haben sich auf Geschäfte bis 800 Quadratmeter geeinigt. Laut Rechtsprechung gelten Einzelhandelsunternehmen mit mehr als 800 qm als großflächig. Ungeachtet der Größe dürfen Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen. Rheinland-Pfalz, das Saarland und Niedersachsen erlauben auch größeren Läden die Öffnung, wenn die Verkaufsfläche, wie auch in Hessen, auf 800 qm begrenzt wird. Für Brandenburg gilt auch, dass Geschäfte bis 800 qm in Einkaufszentren öffnen dürfen. Für Berlin wird eine ähnliche Regelung erwartet.

Wie läuft das Einkaufen nun ab?

Verändern wird sich das Einkaufserlebnis auf jeden Fall. Es werden wie im Lebensmittelhandel dann auch Schutzmasken, Abstandsmarkierungen und Kontrollen am Einlass üblich sein. Damit sollen Ansteckungen reduziert und Kundenströme reguliert werden. Allerdings erwartet niemand einen Ansturm auf Geschäfte in den Innenstädten.

Maskenpflicht beim Einkaufen wie auch im Nahverkehr gilt derzeit schon in Sachsen. Eine Pflicht zum Tragen von Masken gilt derzeit nur in einzelnen Städten, zum Beispiel in Jena. In Hanau und Wolfsburg folgen diese alsbald. Ab 27. April soll diese Regelung auch für Mecklenburg-Vorpommern zur Pflicht werden.

Stehen denn alle hinter den neuen Regelungen?

Nein. Zu mehr Einigkeit hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Bund und die Länder aufgerufen. Er mahnte: “Wir dürfen nicht durcheinanderlaufen wie ein Hühnerhaufen und uns gegenseitig abwechselnd mit Verschärfungen und Lockerungen überbieten”.

Gestritten wird auch über die Regelung, Läden mit maximal 800 qm die Öffnung zu erlauben. Altmaier sagte dazu, dass gerade kleinere Geschäfte wenig Reserven hätten und es daher schwer ist, die Krise zu überleben. Die Oberverwaltungsgerichte in Berlin und Greifswald wiesen Eilanträge gegen die Schließungsverordnungen wegen der Corona-Krise zurück. Mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung seien dies gerechtfertigt gewesen, so das OLG Berlin.

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Author
Stephan Heiermann