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Neue Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bringt das Kabinett neue Maßnahmen auf den Weg. Jeder muss sich nun online vor der Einreise registrieren. Zwar verkürzt sich die vorgeschriebene Selbstisolation, doch werden die Gesundheitsämter einen Corona-Test bei der Einreise nicht mehr gelten lassen.

Ab November sollen Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren. Das hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt. Es entfallen dann die gedruckten Aussteigekarten. Die Registrierungspflicht ist vor allem für Individualreisende, die unter anderem mit dem Auto unterwegs sind, neu. Beim Gesundheitsamt müssen sie sich aber schon jetzt nach der Rückkehr aus eine Risikogebiet melden. Da die Gesundheitsämter nun direkten Zugriff auf die Daten aus der Online-Registrierung haben sollen, entfällt dieser Schritt künftig.

Den Nutzern soll dieses neue System umgehend zur Verfügung stehen, wenn in den Ländern die neuen Quarantäneregeln für Risiko-Rückkehrer in Krafts sind. Dies ist nach Angaben der Bundesregierung für den 8. November geplant. Die notwendige Software sei nun einsatzbereit und werde dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt.

Die Reisenden sollen in dem Formular ihren Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie den Einreisezeitpunkt angeben, bei Flugreisen auch die Flugnummer. Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes werden diese Daten erhoben.

Pflicht zur Selbstisolation

Zudem gilt ab dem 8. November die neue Quarantänepflicht. In der Musterquarantäneverordnung sind die Details geregelt, die vom Bundeskabinett verabschiedet worden sind. Gleichzeitig stelle dies eine „gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder“ dar und solle möglichst mehr Einheitlichkeit schaffen. Die Bundesländer werden diese konkret umsetzen, die Reisenden müssen sich an die Regeln halten.

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, sagte dazu: “Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern. Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt.”

Laut Seibert muss sich derjenige, der zehn Tage vor seiner Einreise in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Land oder Region war, unverzüglich nach der Rückkehr für zehn Tage isolieren. Ebenso muss er dies dem Gesundheitsamt melden.

Ein Corona-Test zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne kann künftig frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht werden. Die Quarantänepflicht endet, wenn der Test negativ ist. Das Gesundheitsamt ist in jedem Fall über das Ergebnis zu informieren. Einen weiteren Test müssen Betroffenen machen, wenn nach fünf Tagen der Test negativ ausfällt, sie aber Symptome einer Covid-19 Erkrankung aufweisen.

Bislang vermeiden Reisende aus Risikogebieten eine Quarantäne, wenn sie einen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Im Gegenzug müssen die Personen, die dies nicht vorlegen können, für zwei Wochen in Quarantäne.

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Author
Stephan Heiermann