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Neuer Mietzuschuss: Wer nicht gleich reagiert, verliert Geld

Von Januar an will die Bundesregierung eine der bedeutendsten Reformen für einkommensschwache Haushalte geltend machen. Das Wohngeld Plus soll Hundertausende dabei unterstützen, ihre Miete zu zahlen. Doch wer anspruchsberechtigt ist, sollte schnell reagieren.

2023 kommt das Wohngeld Plus. Es steht viel mehr Menschen zu als das alte Wohngeld und soll insbesondere die Nöte von Rentnern berücksichtigen. Das Wohngeld Plus soll die Bezugsberechtigten um rund 370 Euro bei ihren Mietzahlungen entlasten.

Doch wer auf die staatliche Leistung hofft und bisher noch kein Wohngeld bezieht, sollte schnell handeln. Das Wohngeld Plus steht den Berechtigten nämlich ab dem Monat der Anmeldung zu. Im Umkehrschluss heißt das: Wer sich später anmeldet, bekommt weniger Geld. Mieter, die heute schon Wohngeld beziehen, müssen nichts mehr unternehmen. Für sie wird der Zuschuss automatisch nach den neuen Sätzen berechnet.

Wie bereits von zahlreichen Experten prophezeit, rechnen die Kommunen mit einem so großen Andrang, dass die Bearbeitung der Anträge Monate dauern könnte. Doch wird der Antrag bewilligt, wird das Geld auch rückwirkend ausgezahlt – als Startdatum gilt der Monat der Antragsstellung.

Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune bearbeitet. In vielen Gemeinden ist sie dem Sozialamt oder Wohnungsamt angegliedert. Theoretisch soll die Antragsstellung digital möglich sein. In vielen Kommunen liegt die technische Infrastruktur dafür aber noch nicht vor. Aber zumindest sollte es auf der Webseite der Kommune entsprechende Antragsformulare geben. Die kann dann jeder selbst herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und einschicken.

Leider gibt es keine einheitlichen Kennzahlen, die festlegen, wer einen Anspruch auf das neue Wohngeld Plus hat. Ob ein Antrag bewilligt wird, hängt vom Einkommen, der Miethöhe oder den Hypothekenzahlungen und der Familiengröße ab. Ab welcher Höhe eine Miete zuschussfähig ist, legen die Kommunen wiederum fest. Grundsätzlich berechtigt sind einkommensschwache Mieter, insbesondere Rentner und Immobilienbesitzer mit Hypothek. Keinen Anspruch haben Studierende, die Bafög beziehen sowie Empfänger der Grundsicherung bzw. des Bürgergelds.

Bei der Berechnung des Wohngeldes werden erstmals auch Heizkosten berücksichtigt. Bislang lag das Wohngeld bei durchschnittlich 180 Euro. Jetzt sollen durchschnittlich 370 Euro ausgezahlt werden. Auch bei der Neuberechnung gibt es Änderungen. Wenn sich das Einkommen oder die Miete der Bezugsberechtigten um 10 Prozent ändert, wird die Höhe des Wohngeldes neu berechnet. Früher stand erst bei einer Änderung von 15 Prozent eine Neuberechnung an.

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Martin Beier