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NRW-Finanzverwaltung verschickt fehlerhafte Steuerbescheide

Alle bekommen dieses Jahr mehr Netto vom Brutto – außer in NRW. Dort verschickt die Finanzverwaltung derzeit fehlerhafte Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheide

Seit Dezember gelten erfreuliche Steuerreformen. Alle haben deutlich mehr Netto vom Brutto als im Vorjahr. In NRW wurden jedoch Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheide ausgestellt, welche die Neuregelungen noch nicht berücksichtigen.

Verzögerungen in Nordrhein-Westfalen
Die Umstellung der durch das Familienentlastungsgesetz notwendigen Steuer-Änderungen werde voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein, teilte die Oberfinanzdirektion NRW in Münster mit. Bei den bis dahin ergehenden Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheiden könnten die aktuellen Gesetzesänderungen des Familienentlastungsgesetzes allerdings derzeit noch nicht berücksichtigt werden. Betroffen seien nach einem Bericht des Informationsdienstes „Markt Intern“ zahlreiche Gesetzesänderungen. Betroffene Steuerzahler könnten sich das Geld spätestens mit der Jahressteuererklärung zurückholen, hieß es. Für eine vorherige Korrektur sei eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Finanzamt notwendig.

Entlastende Gesetzesänderungen im Überblick
In diesem Jahr fallen Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag höher aus als im Vorjahr. So wurde etwa der steuerliche Kinderfreibetrag von 7428 auf 7620 Euro erhöht. Außerdem zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge. Im Vergleich zum Vorjahr erhalten Beschäftigte deshalb spürbar mehr Nettogehalt als im Vorjahr, auch ohne Brutto-Lohnerhöhung.

Wer zusätzlich eine Gehaltserhöhung unter zwei Prozent erhalten hat, kann sich doppelt freuen. Der Steuertarif wurde an die Preissteigerungsrate angepasst, damit bleiben bis knapp zwei Prozent Lohnerhöhung „ungestraft“.

Umweltbewusste Verkehrsteilnehmer werden unter bestimmen Umständen steuerlich entlastet: Wer etwa über ein Dienstfahrrad oder ein E-Bike (bis 25 km/h) verfügt, darf dieses neuerdings auch privat nutzen, ohne diesen geldwerten Vorteil zu versteuern. Auch die Nutzung von Elektro-Dienstwägen wird unter bestimmten Umständen steuerlich belohnt. Für den geldwerten Vorteil wird nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Beide Steuererleichterungen wurden zunächst bis 2021 befristet.

Beschäftigte, die zusätzlich zum Gehalt ein vom Arbeitgeber gestelltes Jobticket für den Nahverkehr erhalten, müssen dies seit dem 1. Januar nicht mehr versteuern. Allerdings werden diese Vergünstigungen auf die Entfernungspauschale angerechnet und es darf sich dabei nicht um eine Entgeltumwandlung handeln.

Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 9,19 Euro pro Stunde gestiegen. Da sich die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht geändert hat, müssen Minijobber aufpassen, dass sie durch die Erhöhung des Lohnes nicht über die 450 Euro-Grenze verdienen. Sonst wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig.

Für die Abgabe der Steuerklärung dürfen wir alle uns künftig mehr Zeit lassen. Das Fristende zur Abgabe der Steuererklärung 2018 wurde auf den 31. Juli 2019 gelegt.

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Author
Stephan Heiermann