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Österreich erlaubt aktive Sterbehilfe

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof den Weg für Sterbehilfe in der Alpenrepublik freigemacht. Erwartungsgemäß sorgte diese Entscheidung für unterschiedliche Reaktionen. Auf der einen Seite jubeln die Verfechter der Sterbehilfe, die katholische Kirche zeigt sich hingegen entsetzt.

Sterbehilfe wird in Österreich nun erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof in Wien kippte das bislang geltende Verbot der Hilfeleistung zum Suizid, da es nach Ansicht der Richter gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. Es sei daher verfassungswidrig, die Hilfe zur Selbsttötung jeglicher Art ausnahmslos zu verbieten. Strafbar bleibt hingegen die Tötung auf Verlangen.

Die Richter erklärten, dass das Recht auf freie Selbstbestimmung „sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben” umfasse. In Kraft treten wird die neue Regelung zum 1. Januar 2022.

Von einem historischen Durchbruch sprach die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL). Im internationalen Vergleich ziehe Österreich somit mit einiger Verspätung nach. Bestürzt zeigt sich hingegen die katholische Kirche. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner, kritisierte, dass dieses Urteil ein Dammbruch sei und die Solidarität gefährde. “Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert”, sagte Lackner weiter.

Vier Antragssteller hatten geklagt

“Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind”, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der regierenden ÖVP.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in Deutschland im Februar die Tür für Sterbehilfe-Angebote aufgestoßen, da auch hier Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten vorlagen. Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch die Freiheit mit ein, sich mit Hilfe von freiwilligen Dritten das Leben zu nehmen. Diese Regelung gelte für jeden, nicht nur für Menschen mit unheilbaren Krankheiten.

Vier Antragsteller hatten in Österreich geklagt. Unter ihnen ist ein Mann mit Multipler Sklerose, der im Alter von 56 Jahren an das Bett gefesselt ist und ohne fremde Hilfe nicht mehr aus dem Leben scheiden kann. Auch ein gesunder 75-Jähriger war unter den Klägern. Er fordert das Recht, im Falle einer unheilbaren Krankheit Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können. Weitere Klagebeteiligte waren ein 80 Jahre alter Mann, der an der Nervenkrankheit Parkinson leidet und ein Arzt im Alter von 66 Jahren. Dieser möchte gern Sterbehilfe leisten, fürchtet sich aber vor straf- und standesrechtlichen Konsequenzen.

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Jerry Heiniken