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Polizeimitarbeiter in privatem Besitz von Kinderpornographie

Dramatisches hat sich beim Personal der Kreispolizeibehörde Paderborn abgespielt. Ein 34-jähriger Mitarbeiter wurde wegen des Verdachts auf den Besitz von Kinderpornographie vorübergehend freigestellt. Dies verfügte Landrat Manfred Müller. Darüber hinaus hat der Behördenleiter dem Verdächtigen ein sofortiges Betretungsverbot für der polizeilichen Diensträume ausgesprochen.

Arbeitsrechtliche Schritte, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen sollen, wurden von der Behörde ebenfalls umgehend eingeleitet.


Der 34-jährige Tatverdächtige hatte erst im Juli diesen Jahres als IT-Ermittlungsunterstützer in der Direktion Kriminalität angefangen. Er war unter anderem für die Aufbereitung von Daten zuständig gewesen, sagte ein Behördensprecher dem SPIEGEL. Unter den aufzubereitenden Daten seien demnach auch Aufnahmen von Kindesmissbrauch gewesen. Beamte würden das Material im Anschluss sichten, teilte die Polizei mit.

Das „Westfalen-Blatt“ hat berichtet, dass interne Untersuchungen ergaben, dass gegen den Mann bereits ein Strafverfahren im Kreis Lippe läuft. Der Mann hatte schon in der Vergangenheit entsprechende Fotos von Schutzbefohlenen angefertigt. Tatort war damals ein Freibad im Kreis Lippe.

Die aktuellen Ermittlungen liegen nun bei der für Verfahren gegen Polizeibeschäftigte zuständigen Kriminalhauptstelle in Bielefeld.

Es handele sich bei dem Beschuldigten nicht um einen Beamten, sondern um einen Tarifbeschäftigten der Kreispolizeibehörde, sagte der Polizeisprecher.


Warum der Mann nicht bei einer Überprüfung vor der Einstellung aufgefallen sei, liegt laut Polizei daran, dass im Führungszeugnis „nichts Entsprechendes“ gestanden habe. Aus dem Innenministerium heißt es, dass im entsprechenden Bundeszentralregister nur rechtskräftige Verurteilungen aufgeführt sind, aber weder Ermittlungen noch ein jeweiliger Verdacht. Bis zum Ende eines Verfahrens gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

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Jerry Heiniken