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Quarantäne-Pflicht bei innerdeutschen Reisen angeordnet

Die Bundesländer reagieren auf steigende Infektionszahlen im Inland. Immer mehr Regionen werden zu Risikogebieten. Wer aus einer betroffenen Stadt in ein anderes Bundeland reist, muss mit Quarantäne rechnen.

Die ersten Bundesländer reagieren mit Reisebeschränkungen auf die steigenden Fallzahlen im Inland. Betroffen sind Bewohner oder Besucher aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld, der Stadt Hamm, der Stadt Remscheid oder Berlin Mitte. Vier weitere Bezirke der Hauptstadt werden in Anbetracht steigender Infektionszahlen vermutlich bald folgen. Die Kieze Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg wurden am Freitagabend erst in die Liste der innerdeutschen Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufgenommen. Am Freitag erreichten die Bezirke Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg einen 7-Tage-Inzidenz über dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Ein generelles Ausreiseverbot besteht derzeit nicht. Doch wer aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt, sollte sich genau informieren, welche Regeln im Ziel-Bundesland gelten. Die genauen Einreisebestimmungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein bestimmte beispielsweise, dass Besucher oder Rückkehrer aus den genannten Gebieten sofort nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne antreten müssen, die durch einen negativen Corona-Test verkürzt werden kann. Durchreisende sind nicht von der Quarantäne-Verordnung betroffen. Auch für berufsbedingte Reisende gelten Ausnahmen. Ähnliche Regeln galten für Rheinland-Pfalz und Berlin bis vor kurzem. Der jeweilige Senat schaffte die Regelung jedoch zum 3. Oktober vorerst wieder ab.

Nach Mecklenburg-Vorpommern hingegen ist die Einreise aus einem Risikogebiet gänzlich untersagt. Allerdings lehnt das Ostsee-Land die Unterscheidungen der einzelnen Berliner Bezirke ab und betrachtet die Hauptstadt als Ganzes. Daher bestehen für Berliner, auch aus Mitte, derzeit keine Einschränkungen nach Mecklenburg-Vorpommern.

In Baden–Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt besteht ein Beherbergungsverbot für Besucher oder Reiserückkehrer aus einem innerdeutschen Corona-Hotspot. In vielen Fällen kann dies durch einen negativen Corona-Test umgangen werden.

Die meisten Bundesländer orientieren ihre Corona-Verordnungen seit Mai am Grenzwert 50 Fälle pro 100.000 Einwohner. Lediglich Bremen, Thüringen und Niedersachsen verzichten auf diesen Grenzwert. In den drei Bundesländern bestehen keine innerdeutschen Reisebeschränkungen.

Es gibt jedoch auch Lockerungen. In Rheinland-Pfalz sollten ab dem 3. Oktober innerdeutsche Gebiete sowie angrenzende Regionen in den Nachbarländern Luxemburg, Belgien und Frankreich von der Quarantäne-Regelung befreit werden. „Wir wollen dass die Menschen in der Grenzregion ihren normalen Alltag weiterleben können“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dem Tagesspiegel.

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Martin Beier