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Quarantänepflicht nach Reiserückkehr aufgehoben

Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat vor Gericht eine schwere Schlappe eingesteckt. Am Freitag hat in Münster das Oberverwaltungsgericht die in der vom Land erlassenen Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus den sogenannten Risikogebieten gekippt.

Das NRW-Gesundheitsministerium reagiert noch am selben Tag und setzte die Corona-Einreiseverordnung des Landes nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts außer Kraft. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte auf Anfrage der Deutschen Presseagentur noch am Freitagabend: „Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“. Es werde umgehend eine diesbezügliche Mitteilung an die Kommunen im Land erfolgen.

Das Land habe bei der Corona-Einreiseverordnung nach Meinung der Richter nicht ausreichend berücksichtigt, dass Reisende, die aus einem Land mit geringeren Infektionszahlen als die an seinem Wohnort nach ihrer Heimkehr einem ungleich höheren Risiko einer Infektion ausgesetzt sind. Mit anderen Worten bedeutet das, dass nach Meinung der Richter es keinen Sinn ergibt, wenn Reisende sich selber isolieren sollen, wenn in ihrem Heimatland ungleich höhere Infektionszahlen auf sie warten.

Demnach sei die Quarantäne ein nicht geeignetes Mittel in der momentanen Situation, bei der Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland behilflich zu sein. Dies teilte das Gericht in einer Stellungnahme mit und fügt an, dass dieser Beschluss nicht anfechtbar ist.

Gegen die Verordnung geklagt hatte ein Mann aus Bielefeld, der bis zum 13. November auf Ibiza war und von dort nach Teneriffa weitergereist ist. Die Rückreise nach Deutschland war für den 22. November vorgesehen. Allerdings sind auf den Balearen die Werte der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen erheblich geringer als die in Bielefeld. Daher wehrte er sich gegen den Vorwurf, dass es als ansteckungsverdächtig eingestuft werde.

Nach der bisherigen Regelung, die durch das Urteil gekippt worden ist, müssen sich Rückkehrer aus ausländischen Reisegebieten direkt nach ihrer Einreise in eine häusliche Quarantäne begeben. Während dieser darf kein Besuch aus einem anderen Haushalt empfangen werden.

Zur Begründung schreibt das Oberverwaltungsgericht: „Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“. Daher seien die angefochtenen Regelungen unverhältnismäßig.

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Alexander Grünstedt