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Reisegutscheine bei Absage von Pauschalreisen nicht mehr zwingend

In der EU stößt der ursprüngliche Plan, verpflichtende Reisegutschein für einen ausgefallenen Urlaub aufgrund der Corona-Krise einzuführen, auf erheblichen Widerstand. Doch nun bekommt derjenige, der seine Reise nicht antreten kann, auch sein Geld zurück. Dennoch kommen von verschiedenen Politikern die Appelle an die Kunden, sich für einen Gutschein zu entscheiden.

Reisende, die eine Pauschalreise wegen der aktuellen Corona-Krise nicht antreten können, dürfen ihr Geld zurückverlangen. Für Verbraucher solle es entgegen der zuerst von der Bundesregierung geplanten Gutschein-Lösung nur noch eine freiwillige Möglichkeit geben. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. Gleichwohl kam von der Justizministerin Christine Lamprecht der Appell an die Verbraucher, einen Gutschein zu akzeptieren: “Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.”

Am Widerstand der EU-Kommission in Brüssel war der ursprüngliche Plan aus Berlin gescheitert. Im europäischen Reiserecht ist ein Anspruch auf Erstattung in diesen Fällen klar vorgesehen. Die Regierung wollte hingegen mittels der Gutschein-Lösung sowohl Reiseveranstalter als auch Reisebüros vor einer Insolvenz schützen.

Für Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden, nun aber wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden, können die Reiseveranstalter den Kunden einen Gutschein für eine spätere Reise anbieten, statt ihnen das Geld zu erstatten.

Abgesichert sind laut Bundesregierung diese Gutscheine über die bisherige Versicherung. Über eine staatliche Garantie sind diese, sofern nötig, komplett abgesichert. Besonders wenn der Anbieter insolvent ist, greift diese Staatsgarantie. Das Geld werde an die Kunden ausgezahlt, wenn der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst wird. Allerdings ist es Reisenden auch möglich, dieses Angebot abzulehnen und auf eine sofortige Auszahlung des Geldes zu bestehen.

In einem Gesetzentwurf will die Bundesjustizministerin nun die Details dazu formulieren. Der Reisebranche soll durch die Regierung ermöglicht werden, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen. Kritik kommt vom Lobbyverband DRV, dieser täusche lediglich eine Tatkraft der Regierung vor. DRV-Präsident Norbert Fiebig sagte dazu: “Das ist eine Scheinlösung, die die Probleme der Reisewirtschaft nicht löst”.

Besonders gut kommen die Gutscheine nicht an. “Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten”, sagte er. Dabei gehe es um einen Betrag von sechs Milliarden Euro. Vom Bund fordert er daher das Auflegen eines Kredittopfes, der später durch die Branche wieder aufgefüllt werden könne. “Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann jetzt die Liquidität der Unternehmen sichern.”

Hingegen begrüßte der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass “Zwangsgutscheine für Reisende endgültig vom Tisch” seien. Die finanziellen Einbußen der Tourismusindustrie müssten aber nun gemeinsam gelöst werden. “Daher sollte jetzt sehr schnell ein Reisesicherungsfonds errichtet werden”, sagte VZBV-Chef Klaus Müller.

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Alexander Grünstedt