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So kommen Sie in Ihrem Bundesland auf die Impfliste

Jedes Bundesland handhabt die Registrierung und das Impfen gegen Corona anders. Doch was gilt in den einzelnen Bundesländern und wie kann telefonisch oder online ein Termin für eine Impfung vereinbart werden? Das muss beachtet werden.

Es ist nun mittlerweile schon drei Monate her, als der Startschuss für die Corona-Impfungen fiel. Nun ist Deutschland endlich soweit, dass die Prioritätsgruppe II geimpft werden kann. Dazu zählen dann vor allem Menschen, die älter als 70 Jahre sind, aber auch diejenigen, die bestimmte Vorerkrankungen wie etwa COPD, Krebs oder Diabetes aufweisen. Der Andrang nach Terminen ist groß und es gibt nicht wenige, die sich inzwischen fragen, wie sie auf die Impfliste gelangen können.

So kommen Sie auf die Impfliste

Jedes Bundesland handhabt das Impfen nach eigenem Ermessen. Fragen zur Corona-Impfung oder auch zu den Terminen beantwortet in der ersten Instanz die Hotline unter der Nummer 116 117. In der Regel sollen dort alle Fragen beantwortet werden, wobei es unerheblich ist, aus welchem Bundesland man dabei stammt. Doch verfahren die Länder bei der Registrierung verschieden.

Registrierung für die Corona-Impfung erfolgt in jedem Bundesland unterschiedlich

In einem Bericht hat die „Bild“-Zeitung festgestellt, dass die Bundesländer Bayern, Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz auf Online-Registrierungen setzen. Dazu hat Thüringen gar ein eigenes Portal für die Terminvergabe zur Impfung entwickelt. Registrieren kann man sich unter der Seite „impfen-thueringen.de“. Auch in Bayern ist es ähnlich. Unter „impfzentren.bayern.de“ kann man sich für die Corona-Impfung anmelden. Per SMS oder Email gibt es dann die Einladung zur Terminvergabe.

Impftermine werden online oder telefonisch vergeben

Über die Telefonhotline 116 117 oder unter „impfterminservice.de“ kann man sich in Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Westfalen-Lippe einen Termin geben lassen. In Sachsen können die Termine online unter “sachsen.impfterminvergabe.de” oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden. “In Hamburg sollen chronisch Kranke unter anderem von behandelnden Ärzten informiert werden. Das gleiche gilt für das Saarland”, berichtet die “Bild”.

Hausärzte sollen demnächst ebenfalls impfen dürfen

Wer hingegen in Bremen wohnt, der erhält eine Einladung zum Impfen von der Krankenkasse. Dazu heißt es in der „Bild“: „Dem Schreiben ist ein Termincode, mit dem die Impfberechtigten individuell einen Termin vereinbaren können, beigefügt”.

Ganz anders wird es hingegen in Nordrhein-Westfalen gehandhabt. Hier werden für die Impfungen bis zum Ende März erst einmal die Gruppen bevorzugt, welche über den Arbeitgeber kontaktiert werden können. Vor allem chronisch Kranke sollen im Anschluss von den Hausärzten geimpft werden. „Anhand von ICD-Codes in den Patientenakten sollen die Ärzte infrage kommende Patienten identifizieren und anschließend impfen”, erklärt die “Bild”.

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Alexander Grünstedt