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So leicht werden Sie als Online-Käufer kriminell – und erfahren es erst, wenn es zu spät ist

Wer Online bestellt, der schickt die Waren bei Nichtgefallen gerne auch einmal zurück. So weit so gut – in Deutschland sind Retouren Alltag und längst kein Problem mehr. Schwierig kann es aber werden, wenn man Rücksendungen ins Ausland schickt. Das kann dann sogar so weit gehen, dass am Ende eine Haftstrafe droht.

Problematisch bei Retouren ins Ausland ist immer der Zoll. Dieser kann zu einer echten Falle werden und dann strafrechtliche Probleme nach sich ziehen. Viele Onlineshops, die ihren Hauptsitz im Ausland haben, schicken ihren Kunden nämlich gar keinen normalen oder gar legalen Retourenschein mit.

Stattdessen geben sie ein Rücksendeformular an den Kunden weiter, in dem der Warenwert immer mit 4 US-Dollar angegeben ist – auch dann, wenn man für viel mehr Geld eingekauft hat. Und diese hat auch einen bestimmten, sehr kriminellen Grund, wie auch Andre Lenz von der Generalzolldirektion in Bonn erklärt. „Bei der geforderten Wertangabe von maximal vier Euro handelt es sich wohl um eine falsche Angabe für den chinesischen Zoll, um dort möglicherweise Einfuhrabgaben zu umgehen.“
Heißt: Wer den Schein ausfüllt, wie vom Händler verlangt, betrügt damit den Zoll im Land, an das das Paket geschickt wird – oftmals ist das China.

Seit Juli 2021 müssen grundsätzlich ab dem ersten Euro Abgaben gezahlt werden. Der Zoll macht allerdings Ausnahmen. Bei einem geringen Warenwert – wenn die Einfuhrumsatzsteuer unter einem Euro liegt – wird die Abgabe in der Regel nicht erhoben. Das entspricht einem Warenwert bis 5,23 Euro.

„Das könnte eine Erklärung sein, dass hier ein geringerer Betrag – vier Euro, beziehungsweise USD – in das Rücksendeformular eingetragen werden soll. So bleibt man in jedem Fall unter einem Euro der Abgabe“, weiß Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale-Bundesverband e.V.

Dennoch sei in keinem Fall zu raten, einen falschen Warenwert in das Rücksendeformular einzutragen. „Wenn Anbieter Verbrauchern den Hinweis erteilen, wahrheitswidrig nicht den korrekten Warenwert, sondern per se vier Euro/USD anzugeben, bewegen sie sich auf ganz dünnem Eis. Solche Aufforderungen könnten durchaus strafrechtlich relevant sein“, erklärt Elbrecht.

Im schlimmsten Falle könnte dies auch zu einer Haftstrafe führen.

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  • Dieser deutschfeindliche Staat hat seine Gefängnisse noch nicht voll genug, weil die kriminellen Migranten nur ein großes DU DU bekommen; denn Richter und Staatsanwälte wollen noch etwas länger leben und die Deutschen lieber in den Knast stecken.

    Von den ausländischen Großfamilien über 200 und mehr Mitglieder findet sich immer einer, der den Richter/ Staatsanwalt irgendwo umbringt, falls er es gewagt hat, ein hochkriminelles Mitglied in den Knast zu stecken.

    Ach, noch was: Pädophilie ist hier in der Joschka Fischers Schweinerepublik verboten und steht unter Strafe, was vollkommen richtig ist, auch wenn unsere Richter das nicht sooo kritisch sehen! Nur für die muslimischen Migranten gilt das Gesetz nicht, bzw. es wird mit der Begründung der islamischen Religionsfreiheit nicht angewendet. Nach der Scharia sind Mehrfachheiraten mit kleinen noch nicht einmal pubertierenden Mädchen in unserer Schweinerepublik erlaubt.

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Jerry Heiniken