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Sparkassen unter Beschuss – Abzocke bei Sparverträgen

Durch jahrelanges Sparen eine kleines Vermögen ansparen – damit werden Verbraucher von Sparkassen in Langzeitsparverträge gelockt. Nach aktuellen Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurden dabei jahrelang zu niedrige Zinsen gezahlt.

Dies klingt nach einer äußerst interessanten Idee, um mit Geldanlagen attraktive Prämien zu kassieren: Sparkassen bieten ihren Kunden das “S Prämiensparen flexibel” an, dass bei längerer Spardauer steigende Prämien bietet. Denn zu den Prämien kommen dann auch noch satte Zinsen von bis zu 5 Prozent pro Jahr. Das wiederum soll beim langfristigen Vermögensaufbau helfen. Viele Kunden der Sparkassen nutzen daher bereits seit Jahren das Modell “S Prämiensparen flexibel”. Aktuelle Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen zeigen aber, dass nicht alles Gold ist, was glänzt.

Verbraucherschützer kritisieren Zinspolitik bei Sparkassen-Prämienzahlungen für Langzeitsparer

Die Verbraucherschützer haben sich die Verträge genau angeschaut und untersucht, wie die Kunden von den Sparmodellen profitieren. Dabei stellten sie fest, dass die Prämienzahlungen des Kreditinstituts offenbar falsch waren. Den Kunden sollen demnach viel zu niedrige Zinszahlungen gutgeschrieben worden sein. Als Grund sehen die Verbraucherschützer den als variable angepriesenen Zinssatz, der im Zuge der Nullzinspolitik der EZB immer weiter gesenkt wurde. “Heute sind es oft nur noch 0,001 Prozent”, wird die Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen durch den “Focus”zitiert.

Zins-Schummel bei Sparverträgen? Verbraucherzentrale schwärzt Sparkassen an

Die genaue Höhe der Zinsen, die der Kunde letztlich erhält, bleiben den Untersuchungen zufolge äußerst vage. Lediglich im Kleingedruckten finden sich Informationen wie “Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz am Ende des Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie” – der Umfang der Anpassung des Zinssatzes durch das Institut bleibt aber offen.

Dies ist für die Verbraucherschützer ein Alarmzeichen, besagt doch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass nicht eindeutig formulierte Klauseln zum Thema Zinsanpassungen unwirksam sein können. Etliche Sparkassen mussten daraufhin ihre AGB’s zu Sparverträgen rechtlich einwandfrei anpassen. Scheinbar ist dieser Schritt bei einigen Sparkassen mit bestehenden Sparverträgen unterblieben.

Zu niedrige Zinsen! Wurden Sparkassen-Kunden abgezockt?

Weiter wird von den Verbraucherschützern, die gemeinsam mit Wirtschaftskanzleien Stichproben von Sparverträgen vorgenommen haben, kritisiert, dass die berechneten Zinsen zu niedrig angesetzt worden seien. Es kann durchaus auch möglich sein, dass auch andere Banken zu wenig Zinsen auf das Ersparte ihrer Kunden zahlte.

Die Verbraucherzentralen bieten Kunden, die sich nicht sicher sind, ob ihre mit variablen Zinssatz abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Zinszahlungen korrekt abgerechnet wurden, Hilfe an. Für 85 Euro wird den Bankkunden am Ende der Untersuchung ein rechtliches Gutachten überreicht, mit dem diese gegenüber der Bank ihre Zinsforderung geltend machen können. Ein Ombudsmann kann im Falle von Konflikten vermitteln, aber auch ein Gang vor Gericht bleibt den Kunden vorbehalten.

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Author
Jerry Heiniken