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Thüringen verlängert den Lockdown bis Mitte März

Zwar sinken die Zahlen immer weiter, doch infizieren sich noch immer viel zu viele Menschen im Freistaat Thüringen mit dem Coronavirus. Als Konsequenz hat das Gesundheitsministerium in Erfurt die bestehenden Maßnahmen um weitere frei Wochen bis Mitte März verlängert.

Vorerst sind für die Bewohner in Thüringen keine großen Lockerungen der momentan geltenden Corona-Maßnahmen in Sicht. Aktuell hat das Gesundheitsministerium des Freistaats eine neue Verordnung vorgelegt, die am Freitag in Kraft treten wird. Dort ist eine Verlängerung des Shutdowns inklusive der schon geltenden Kontaktbeschränkungen und Ladenschließungen bis einschließlich 15. März vorgesehen.

Allerdings hat das Ministerium in der Verordnung miteingeschlossen, dass es jederzeit möglich sein kann, diese Geltungsdauer bei Bedarf auch verkürzen zu können. Die Regierung um den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) hatte sich bereits im Janaur auf eine Verschiebung der anstehenden Landtagswahl vom 25. April auf den 26. September geeinigt.

Allerdings sind in der überarbeiteten Verordnung auch einige kleine Entschärfungen der bestehenden Regeln enthalten. Öffnen dürfen sollen unter anderem Fahrschulen wieder. Ihnen soll es dann auch erlaubt sein, Prüfungen durchzuführen. Ab dem 1. März können dann auch die Friseure im Land wieder ihre Dienste anbieten. Ebenso ist es dann auch Baumschulen, Gartenmärkten, Gärtnereien- und Floristikbetrieben wieder möglich, ihre Türen zu öffnen.

Das Infektionsgeschehen ist in Thüringen weiterhin erheblich stärker als in anderen Bundesländern. Am Donnerstag stieg die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und sieben Tagen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts im Freistaat binnen 24 Stunden von 111,6 auf 119,5. Dies hat auch die Staatskanzlei in Erfurt bestätigt.

Hingegen lag der Wert in der Bundesrepublik dagegen bei durchschnittlich 57,1. Momentan ist Thüringen auch das einzige Bundesland, in dem die Inzidenz über 100 liegt.

Allerdings sind leichte Lockerungen bei den bestehenden Kontaktbeschränkungen für Familien vorgesehen. So dürfen sich nun wieder Mitglieder des eigenen Haushalts und Menschen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, wieder treffen. Grundschulen und Kindergärten sollen ab dem kommenden Montag im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs wieder öffnen dürfen. Ab dem 1. März sollen dann auch die Klassen fünf und sechs folgen.

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Sara Breitner