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Tragödie im Leichenschauhaus: „Tote“ erwacht – leider zu spät

Eine totgeglaubte Frau erwacht in der Leichenhalle. Obwohl ein Mitarbeiter den Irrtum entdeckt, kann sie nicht mehr gerettet werden.

Russland: Ein Mitarbeiter in einer Leichenhalle wollte gerade das Namensschild am Fuß einer „Leiche“ anbringen, als diese plötzlich erwachte. Obwohl der Mann sofort reagierte, ist die 62-jährige inzwischen zweifelsfrei tot. Allerdings hätte ihr Tod vermutlich verhindert werden können.

Zuvor war die Seniorin auf einer Party im Dorf Vasilyevka zusammengebrochen. Man rief die Polizei herbei. Diese erklärte die 62-Jährige für tot – eine fatale Fehldiagnose, wie sich herausstellen sollte. Die bewusstlose Frau wurde in eine Leichenhalle gebracht. Dort nahm sich ein Mitarbeiter ihrer an, wie bei jeder anderen „Leiche“ auch. Doch sie erwachte, als er ihr ein Namensschild geben wollte.

Der Mann rief sofort Rettungskräfte herbei, doch ihr Zustand war bereits kritisch. 40 Minuten lang kämpften die Mediziner um ihr Leben, schließlich brachte man sie auf die Intensivstation des Krankenhauses von Belogorsk. Doch wenige Stunden später starb die 62-Jährige an infolge einer starken Unterkühlung.

Nach Recherchen der britischen „SUN“ hätte die Frau möglicherweise überlebt, wenn man sie nach ihrem Zusammenbruch medizinisch versorgt hätte, anstatt sie in ein kühles Leichenschauhaus zu bringen. Die Klinikärzte hätten sich diesbezüglich konkret geäußert.

Die Polizei ermittelt nun in dem brisanten Todesfall. Der Beamte, der die Frau fälschlicherweise für tot erklärt hatte, sieht sich scharfer Kritik gegenüber. Laut Gesundheitsbehörde hätte dieser nämlich gar nicht das Recht gehabt, sie für tot zu erklären und vom Leichenwagen abholen zu lassen. „TAG24“ liegen die Aussagen eines zuständigen Behördenmitarbeiters vor. Der kritisierte: “Der Polizeibeamte forderte keinen Rettungswagen, wie es die Vorschriften verlangen… Er bestätigte den Tod selbst, rief den Bestatter an und schickte die Leiche ohne Begleitdokumente in das Leichenschauhaus.”

Kann so etwas auch in Deutschland passieren?
Der Gesetzgeber hat in den Regeln zur Leichenschau Sorge dafür getragen, dass Scheintode vermieden werden. Wenn Menschen sich nicht an die Gesetze halten, ist natürlich alles möglich. Aus den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin geht hervor: Nach den Gesetzen bzw. Verordnungen aller Bundesländer muss bei jedem Todesfall eine Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt und darüber eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt werden. Der Arzt hat bei einer Todesfallmeldung immer und unverzüglich zunächst zu prüfen, ob beim Patienten „sichere Todeszeichen“ vorliegen, die den Tod laut Gesetz bestätigen.

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Author
Stephan Heiermann